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Rundfunkbeitrag / GEZ

Ab 1. Januar 2013 ist der neue Rundfunkvertrag in Kraft getreten. Statt einer gerätebezogenen Gebühr wird ein Betrag pro Betriebsstätte erhoben. Mit dem Rundfunkbeitrag beteiligen sich alle an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten. Für gemeinnützige Einrichtungen gelten dabei Sonderregelungen. 

 

Kontakt

Ulrike Hipp
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Tel. +49 761 15246-21u.hipp@bsb-freiburg.de

Was zahlen Vereine für den Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag

Einrichtungen des Gemeinwohls, also auch gemeinnützige Vereine, sind beitragsfrei, wenn sie nur ehrenamtliche oder geringfügig beschäftigte Mitarbeiter haben.
Wenn sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt werden, ist für die Berechnung des Rundfunkbeitrags nur die Zahl der Betriebsstätten relevant.
Pro Betriebsstätte muss ein Drittel des Rundfunkbeitrags gezahlt werden.

Der Beitrag beläuft sich also auf maximal 6,12 Euro pro Monat.

Es spielt keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt. Auch die Beitragspflicht für die auf die Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge ist damit abgegolten.  

Häufig gestellte Fragen