Zum Inhalt springen

Kooperation Kindergarten-Verein

Um Kinder im Vorschulalter zu lebenslangem Bewegen und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der BSB mit dem Projekt "Kooperation Kindergarten-Sportverein" die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Kindergärten.
Hier können Kinder vielseitige Bewegungserfahrungen machen und ihre sportlichen Talente erkennen und weiterentwickeln.

Kontakt

Sascha Meier
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Förderung frühkindlicher Bewegungserziehung

Die Kooperation zwischen Sportvereinen und Kindergärten ist dem BSB-Freiburg seit jeher ein großes Anliegen. Denn davon profitieren alle Beteiligten:
Die Kinder, der Verein, die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten und auch die Eltern. Seit vielen Jahren bietet der BSB Freiburg mit großem Erfolg Fortbildungen zu diesem Thema im Rahmen seines Projektes "Kinder in Bewegung" an.

Daran knüpft nun die jetzt zur Verfügung stehende Möglichkeit an, direkte Kooperationen zwischen Vereinen und Kindergärten auch finanziell zu unterstützen.

Gefördert werden Maßnahmen, die von Sportverein und Kindergarten gemeinsam durchgeführt werden. Der Förderung liegen Richtlinien zu Grunde, in welchen die Zuschusskriterien festgeschrieben sind. Ziel ist es, die Kinder in ihrer motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit zu fördern. Zudem soll Sport als freudvoll und sinnstiftend empfunden werden. Dies gilt auch für Kinder, die bisher wenig Affinität zu Sport und Bewegung hatten.

Antragsstellung

Die Zunahme von motorischen Defiziten bei Kleinkindern ist eine Herausforderung, der sich sowohl Sportvereine als auch Kindertageseinrichtungen stellen müssen. Kreative Lösungen sowie die sinnvolle Nutzung von Ressourcen und die Kooperation von Organisationen sind gefragt. Die finanzielle Förderung durch den BSB ist der notwendige nächste Schritt zur Verbesserung der Bewegungsaktivitäten bereits im Vorschulalter. 

Die Antragsstellung kann nur in dem Zeitraum vom 15. März bis 15. Mai 2025 für das Folgejahr (Kindergartenjahr) erfolgen.

Die Antragsstellung erfolgt nur noch online, eine Einreichung des unterzeichneten Papierdokuments ist nicht mehr notwendig! 
Das von beiden Partnern unterzeichnete Papierdokument wird erst bei der Abrechnung (Kurzbericht) der Kooperationsmaßnahme für die Auszahlung des bewilligten Zuschusses gebraucht. 

Vor den Sommerferien werden alle antragsstellenden Vereine über die Bewilligung oder Ablehnung ihres Kooperationsantrages schriftlich informiert.

Download

Häufig gestellte Fragen

Antragssteller sind der Verein und der Kindergarten. Zuschussempfänger ist der Verein. 

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal BSBverNETzt. 
Das Portal ist ab dem 15. März bis einschließlich 15. Mai für die Antragsstellung geöffnet. 

Die Zuschusshöhe beträgt für Kooperationsmaßnahmen mit mindestens 30 Gesamstunden (Schulstunde 45 min.) 500,-- Euro. 
Kooperationsmaßnahmen mit einem Stundenumfang von 20-29 Stunden erhalten einen Zuschuss in Höhe von 250,-- Euro. 

Ein Reglementierung gibt es hier nicht. Jeder Verein kann mehrere Kooperationen beantragen. Die Anzahl der bezuschusste Maßnahmen richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln des Sportbundes.

Die angebotene Kooperationsmaßnahme soll durch den Übungsleiter des Sportvereins und eine Erziehungskraft des Kindergartens beaufsichtigt und durchgeführt werden.

Bis zu einer Anzahl von 9 Kindern muss eine Person des Vereins und eine Erziehungskraft die Kinder betreuen und beaufsichtigen. Ab 10 Kindern muss eine zusätzliche Erziehungskraft die Betreuung und Beaufsichtigung der Kindern übernehmen. Weitere Fragen hierzu bitte direkt bei der Kindergarten-Leitung erfragen. 

An einer Kooperationsmaßnahme sollten mindestens 5 Kinder teilnehmen. 

Kooperationsmaßnahmen werden auch über das Online-Portal BSBverNETzt durchgeführt. Unter den bewilligten Anträgen sind die abrechnungsfähigen Kooperationsmaßnahmen gelistet und können im Zeitraum von 15. Juni bis 31. Oktober abgerechnet werden. 

Alle gemeldeten Kooperationsmaßnahmen erhalten Versicherungsschutz. Der Kindergarten muss zudem bestätigen, dass alle Kinder für die Dauer der Kooperationsmaßnahme über die gesetzliche Unfallversicherung des Kindergartenträgers versichert sind.

Die Vereine erhalten Mitte Juli (vor den Sommerferien) das Bewilligungs- bzw. Absageschreiben an die Vereinsanschrift übersandt. 

Der Zuschuss wird nach vollständiger Abrechnung einer Kooperationsmaßnahme (online und unterzeichnetes Papierdokument) zeitnah vom BSB auf das Hauptvereinskonto des Vereins überwiesen. 

Eine Kooperationsmaßnahme wird immer im betreffenden Kindergartenjahr durchgeführt, d. h. von September bis Juli bei einer ganzjährigen Maßnahme. 

Title

Title