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Kooperation Kindergarten-Verein

Um Kinder im Vorschulalter zu lebenslangem Bewegen und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der BSB mit dem Projekt "Kooperation Kindergarten-Sportverein" die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Kindergärten.

 

Kontakt

Sascha Meier
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Tel. +49 761 15246-17s.meier@bsb-freiburg.de

Förderung frühkindlicher Bewegungserziehung

Die Kooperation zwischen Sportvereinen und Kindergärten ist dem BSB-Freiburg seit jeher ein großes Anliegen. Denn davon profitieren alle Beteiligten:
Die Kinder, der Verein, die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten und auch die Eltern. Seit vielen Jahren bietet der BSB Freiburg mit großem Erfolg Fortbildungen zu diesem Thema im Rahmen seines Projektes "Kinder in Bewegung" an.
Daran knüpft nun die jetzt zur Verfügung stehende Möglichkeit an, direkte Kooperationen zwischen Vereinen und Kindergärten auch finanziell zu unterstützen.
Gefördert werden Maßnahmen, die von Sportverein und Kindergarten gemeinsam durchgeführt werden. Der Förderung liegen Richtlinien zu Grunde, in welchen die Zuschusskriterien festgeschrieben sind. Ziel ist es, die Kinder in ihrer motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit zu fördern. Zudem soll Sport als freudvoll und sinnstiftend empfunden werden. Dies gilt auch für Kinder, die bisher wenig Affinität zu Sport und Bewegung hatten.

Sportvereine erreichen dabei potentielle Mitglieder zu einem sehr frühen Zeitpunkt und können sich darüber hinaus bei Eltern und Kindertageseinrichtungen als Qualitätsanbieter präsentieren. Die Kindergärten wiederum können ihr Angebot interessanter gestalten und sind somit attraktiver für Eltern. Die Zunahme von motorischen Defiziten bei Kleinkindern ist eine Herausforderung, der sich sowohl Sportvereine als auch Kindertageseinrichtungen stellen müssen. Kreative Lösungen sowie die sinnvolle Nutzung von Ressourcen und die Kooperation von Organisationen sind gefragt.
Die finanzielle Förderung durch den BSB ist der notwendige nächste Schritt zur Verbesserung der Bewegungsaktivitäten bereits im Vorschulalter. 

Die Antragsstellung kann nur in dem Zeitraum vom 15. März bis 15. Mai 2024 für das Folgejahr (Kindergartenjahr) erfolgen.

Die Antragsstellung erfolgt nur noch online, eine Einreichung des unterzeichneten Papierdokuments ist nicht mehr notwendig! 
Das von beiden Partnern unterzeichnete Papierdokument wird erst bei der Abrechnung (Kurzbericht) der Kooperationsmaßnahme für die Auszahlung des bewilligten Zuschusses gebraucht. 


Vor den Sommerferien werden alle antragsstellenden Vereine über die Bewilligung oder Ablehnung ihres Kooperationsantrages schriftlich informiert.

Häufig gestellte Fragen