Förderung von DOSB-Lizenzen
Förderung von lizenzierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern beziehungsweise Trainerinnen und Trainern, Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanagern sowie von Jugendleiterinnen und Jugendleitern.
Sportvereine sollen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Beschäftigung von Personen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes sind, im Wege der Festbetragsfinanzierung Zuschüsse erhalten.
Kontakt
Übungsleiter/Trainer, Jugendleiter, Vereinsmanager
Mitgliedsvereine, bei denen Personen tätig sind, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind, können aus Sportfördermitteln des Landes Baden-Württemberg Beschäftigungskostenzuschüsse erhalten:
- Im Bereich Sportpraxis:
Übungsleiter/-innen C, Übungsleiter/-innen B, Trainer/-innen C, Trainer/-innen B, Trainer/-innen A
- Im Bereich Vereinsführung:
Vereinsmanager/-innen C, Vereinsmanager/-innen B
- Im Bereich Jugendarbeit:
Jugendleiter/-innen
Details zu den einzelnen Bereichen
Übungsleiter/-in, Trainer/-in
Der staatliche Beschäftigungskostenzuschuss an die Vereine kann nur für anerkannte nebenberufliche Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen mit im Abrechnungsjahr gültiger DOSB Lizenz gewährt werden. Es werden 2,50 € pro Stunde bezuschusst. Pro Lizenzinhaber/in kann ein Verein für maximal 200 Stunden einen Zuschuss erhalten (Höchstbetrag 500 €); dies gilt auch, wenn eine Person mehrere abrechnungsfähige Lizenzen besitzt. Weiterhin gilt, dass eine Person – unabhängig von der Art ihrer sportpraktischen Lizenz(en) - nicht mehr als in drei Mitgliedsvereinen abgerechnet werden kann. Allerdings kann jeder der drei Mitgliedsvereine den Höchstsatz von 200 Stunden beantragen.
Jugendleiter/-in
Für die Tätigkeit von Personen im Bereich der Jugendarbeit, die eine gültige DOSB-Jugendleiter-Lizenz haben, kann für jeden Lizenzinhaber ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 400 € pro Kalenderjahr gewährt werden. Dabei gilt, dass ein Lizenzinhaber nur bei einem Verein abgerechnet werden darf. Der/die Lizenzinhaber/-in muss entweder gewählte/r Jugendleiter/-in im abrechnenden Verein sein oder der Vereinsvorstand bestätigt, dass der Lizenzinhaber nachweislich eine vom Vereinsvorstand/Jugendvorstand beauftragte Tätigkeit (z.B. Organisation Jugendfreizeiten, internationaler Jugendaustausch o.a.) erbracht hat.
Vereinsmanager/-in
Für die nebenberufliche Tätigkeit von Personen im Bereich der Vereinsführung, die eine gültige DOSB-Vereinsmanager-Lizenz (C oder B) haben, kann für jeden Lizenzinhaber ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 400 € pro Kalenderjahr gewährt werden. Dabei gilt, dass ein Lizenzinhaber nur bei einem Verein abgerechnet werden darf.
Der/die Lizenzinhaber/-in muss entweder ein Wahlamt im abrechnenden Verein ausüben oder der Vereinsvorstand bestätigt, dass der Lizenzinhaber nachweislich eine vom Vereinsvorstand beauftragte Tätigkeit im entsprechenden Kalenderjahr erbracht hat (z.B. Organisation Vereinsjubiläum, Mitgliederverwaltung, Buchhaltung, Redaktion Vereinszeitschrift, Betreuung Homepage u.ä.).

Lizenzgültigkeit und Auszahlung
Im Voraus besitzen die Vereine die Möglichkeit die zugeordneten Lizenzen ihrer Übungsleiter/-innen, Vereinsmanager/-innen und Jugendleiter/-innen mit allen Daten (Gültigkeit, Lizenznummer etc.) über das Online-Portal BSBverNETzt abzurufen.
Änderungen der Gültigkeiten der Lizenzen und der Anschriften können nur durch den Badischen Sportbund Freiburg e.V. vorgenommen werden. Des Weiteren können die Vereine eine Auszahlungsliste ihrer abgerechneten Personen herunterladen.
Grundsätzlich erfolgen Überweisungen an Mitgliedsvereine nur auf das angegebene Vereinskonto.
Leider können in jedem Jahr Überweisungen nicht direkt angewiesen werden, weil sich die Bankverbindung geändert hat.
Wir bitten deshalb Änderungen der Bankverbindungen unverzüglich uns mitzuteilen.

Abrechnungsverfahren
BSB-Vereine können in der Zeit vom 20. November 2024 bis 31. Januar 2025 die Zuschüsse ausschließlich online über das Internetportal BSBverNETzt beantragen.
Alle Vereine, denen DOSB-Lizenzinhaber zugeordnet sind, erhalten ab Mitte November direkte Informationen/Anleitung für die Zuschussabrechnung 2024.
Neu hinzugekommene Lizenzinhaber müssen spätestens bis zur Abgabe der Online-Abrechnung über das Internetportal BSBverNETzt hinzugefügt werden.
Was kann der Verein bereits jetzt vorbereiten?
- prüfen, ob alle im Verein tätigen Lizenzinhaber ihrem Verein zugeordnet sind
- prüfen, ob die Lizenzen über den 31.12.2023 hinaus gültig sind
Sowohl die Zuordnung zu Ihrem Verein als auch die Gültigkeit der Lizenzen können Sie jederzeit im BSBverNETzt abrufen.
Bitte reichen Sie Lizenzverlängerungen möglichst umgehend bei uns ein, nur so sind eine Bezuschussung und eine zeitnahe Auszahlung des Zuschusses möglich.
Zur Lizenzverlängerung benötigen wir einen Fortbildungsnachweis im erforderlichen Umfang oder die bereits verlängerte Lizenz.
Nach dem 31. Januar 2025 eingereichte Lizenzen/Unterlagen bzw. Abrechnungen können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
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Häufig gestellte Fragen
Sportvereine, die im Abrechnungsjahr Mitglied im Badischen Sportbund Freiburg e.V. (BSB) sind.
Bezuschusst werden ausschließlich im Kalenderjahr 2024 ehrenamtlich oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten im Bereich des steuerbegünstigten Vereinsangebotes. Im Bereich der Sportpraxis werden tatsächlich erbrachte Stunden bezuschusst (pro Stunde 2,50 € für bis zu 200 Stunden pro Lizenzinhaber und Verein), im Bereich der Vereinsführung und der Jugendarbeit wird ein pauschalierter Zuschuss gewährt (400 € pro Lizenzinhaber und Verein). Nähere Festlegungen sind in den Abschnitten der Richtlinien „II, III und IV“ zusammengefasst
Bezuschusst werden nachgewiesene Tätigkeiten folgender Lizenzen:
Im Bereich Sportpraxis:
Übungsleiter C, Übungsleiter B, Trainer C, Trainer B, Trainer A
Im Bereich Vereinsführung:
Vereinsmanager C, Vereinsmanager B
Im Bereich Jugendarbeit:
Jugendleiter-Lizenz
Aufgrund einer vom Deutschen Olympischen Sportbund beschlossenen Änderung werden künftig alle DOSB-Lizenzen nicht mehr – wie bisher in Baden-Württemberg üblich und bewährt – mit einer Gültigkeit zum Jahresende ausgestellt oder verlängert, sondern zum Stichtag der Erstausstellung bzw. des Fortbildungslehrgangs.
Der Zuschuss geht seitens des Sportbundes immer an den Verein und ist für dessen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der jeweiligen Lizenzinhaber vorgesehen. Eine Verpflichtung zur Weitergabe des Zuschusses an die Lizenzinhaber besteht nicht!
Der staatliche Beschäftigungskostenzuschuss an die Vereine kann nur für anerkannte nebenberufliche Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen mit im Abrechnungsjahr gültiger DOSB- Lizenz gewährt werden. Es werden 2,50 € pro Stunde bezuschusst. Pro Lizenzinhaber/in kann ein Verein für maximal 200 Stunden einen Zuschuss erhalten (Höchstbetrag 500 €); dies gilt auch, wenn eine Person mehrere abrechnungsfähige Lizenzen besitzt. Weiterhin gilt, dass eine Person – unabhängig von der Art ihrer sportpraktischen Lizenz(en) - nicht mehr als in drei Mitgliedsvereinen abgerechnet werden kann. Allerdings kann jeder der drei Mitgliedsvereine den Höchstsatz von 200 Stunden beantragen.
Für die Tätigkeit von Personen im Bereich der Vereinsführung, die eine gültige DOSB- Vereinsmanager-Lizenz (‚C‘ oder ‚B‘) haben, kann für jeden Lizenzinhaber ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 400 € pro Kalenderjahr gewährt werden. Dabei gilt, dass ein Lizenzinhaber nur bei einem Verein abgerechnet werden darf.
Der/die Lizenzinhaber/in muss entweder ein Wahlamt im abrechnenden Verein ausüben oder der Vereinsvorstand bestätigt, dass der Lizenzinhaber nachweislich eine vom Vereinsvorstand beauftragte Tätigkeit im Jahr 2023 erbracht hat (z.B. Organisation Vereinsjubiläum, Mitgliederverwaltung, Redaktion Vereinszeitschrift, Betreuung Homepage u.ä.).
Für die Tätigkeit von Personen im Bereich der Jugendarbeit, die eine gültige DOSB-Jugendleiter- Lizenz haben, kann für jeden Lizenzinhaber ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 400 € pro Kalenderjahr gewährt werden. Dabei gilt, dass ein Lizenzinhaber nur bei einem Verein abgerechnet werden darf.
Achtung: Eine Juleica ist keine DOSB-Lizenz und kann somit nicht abgerechnet werden.
Der/die Lizenzinhaber/in muss entweder gewählte/r Jugendleiter/in im abrechnenden Verein sein oder der Vereinsvorstand bestätigt, dass der Lizenzinhaber nachweislich eine vom Vereinsvorstand/Jugendvorstand beauftragte Tätigkeit (z.B. Organisation Jugendfreizeiten, internationaler Jugendaustausch o.a.) erbracht hat.
Abgerechnet werden können die im Jahr tatsächlich geleisteten Trainings- und Übungsstunden. Diese Stunden (z.B. 98 oder 200) sind in die dafür vorgesehene Spalte ein. Nicht abrechnungsfähig und nicht anzugeben sind An- und Rückreisezeit, Wettkampfbetreuung, Vorbereitungsspiele, Pokal- und Punktspiele, Vereinssitzungen und Mannschaftsbesprechungen. Sowie vergleichbare vereinsinterne Vorgänge.
Der Verein kann in der Zeit vom 20. November 2024 bis 31. Januar 2025 die Zuschüsse ausschließlich online im Internetportal BSBverNETzt beantragen.
Der Verein muss die nachfolgenden Bestimmungen anerkennen und die Richtigkeit seiner Angaben bestätigen. Dazu ist am Ende des Online-Abrechnungsverfahrens die Gesamtabrechnung auszudrucken und von zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben. Dieser Ausdruck muss fünf Jahre beim Verein aufbewahrt und auf Verlangen des Badischen Sportbundes Freiburg oder den zuständigen staatlichen Stellen vorgelegt werden. Der BSB und die staatlichen Stellen sind berechtigt, Einzelfallprüfungen vorzunehmen.
Normalerweise sind alle Lizenzen im BSBverNETzt registriert. Auch neu erworbene Lizenzen sind in der Regel bis zum Start der Lizenzbezuschussung im BSBverNETzt zu finden. Sofern die betreffende Lizenz nicht angezeigt wird, ist sie noch nicht bei uns registriert bzw. ggf. Ihrem Verein nicht zugeordnet. Ist dies der Fall, schicken Sie bitte rechtzeitig vor Abrechnung (ca. 14 Tage vorher) eine Kopie der Lizenz an uns.
Wechselt ein Übungsleiter bzw. Vereinsmanager oder Jugendleiter von einem anderen Verein zu Ihrem, melden Sie uns dies bitte umgehend mit der Kopie der gültigen DOSB-Lizenz!
Auf dem Online-Sammelabrechnungsformular sind die Lizenzen mit einer Raute # gekennzeichnet, deren Gültigkeit abgelaufen ist. Ist die Lizenz durch eine Fortbildung verlängert worden - aber dem BSB noch nicht bekannt - muss uns der Fortbildungsnachweis oder eine Kopie der verlängerten DOSB-Lizenz schriftlich (postalisch oder Email-Scan) zugesandt werden. Die geleisteten Stunden können Sie bereits im Formular online eingeben! Andere (also nicht DOSB-) Lizenzen oder Ausweise können nicht bezuschusst werden!
Nein, jedem Verein ist nur eine einmalige Abgabe der Abrechnung über das Online-Portal BSBverNETzt möglich. Bitte immer eine Abrechnung für den ganzen Verein vornehmen. Keine Abteilungsabrechnungen! Eventuelle Nachmeldungen sind dem BSB bis spätestens 31.03.2024 schriftlich mitzuteilen.
Der Antrag auf Zuschüsse für im Verein tätige DOSB-Lizenzinhaber muss bis spätestens 31. Januar 2025 online über das Internetportal BSBverNETzt übermittelt werden. Nach Prüfung der Angaben wird der Beschäftigungskostenzuschuss innerhalb weniger Tage auf das uns bekannte Vereinskonto überweisen.