Recht - juristische Aspekte der Vereinsarbeit
Das Vereinswesen ist von allerlei rechtlichen Vorgaben geprägt. Im Alltag kann das schon mal lästig sein, schließlich ist Paragrafenreiterei keine sonderlich beliebte Sportart. Das Recht gibt Ihnen aber auch einen verbindlichen und verlässlichen Rahmen für das sportliche Miteinander. Welche Regelungen gibt es, wo lauern Gefahren? Hier erfahren Sie, was Sie bei Vereinsgründung und -führung beachten müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
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Datenschutz
Am 25. Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft.
Hierdurch wurde der bestehende nationale Datenschutz in einigen Punkten erweitert bzw. konkretisiert. Kernthese der gesetzlichen Neuvorgaben ist die Verpflichtung zur sachgerechten und mit den Vereinszwecken abgestimmten Nutzung bzw. Verarbeitung von überlassenen persönlichen Daten.
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GEMA
GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte
Sportliche oder gesellige Veranstaltungen sind in den meisten Fällen ohne Musik nicht denkbar. Die Musik gestaltet und untermalt, sie gibt vielen Angeboten unserer Vereine und Verbände erst den rechten Rahmen. Um die Rechte der Urheber zu wahren, wurde die GEMA von den Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern gegründet.
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GEMA

Rundfunkbeitrag
Ab 1. Januar 2013 ist der neue Rundfunkvertrag in Kraft getreten. Statt einer gerätebezogenen Gebühr wird ein Betrag pro Betriebsstätte erhoben. Mit dem Rundfunkbeitrag beteiligen sich alle an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten. Für gemeinnützige Einrichtungen gelten dabei Sonderregelungen.
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Rundfunkbeitrag

Übungsleiterfreibetrag
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Wer im gemeinnützigen Sportverein z.B. nebenberuflich als Übungsleiter oder Trainer tätig ist, kann bis zu 3.000 € im Jahr verdienen, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden.
Gesetzliche Grundlage dieses Steuerfreibetrags ist der § 3 Nr. 26 des Einkommenssteuergesetzes.
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