Kooperation Schule-Verein
Das Förderprogramm "Kooperation Schule-Verein" geht mit dem Schuljahr 2024/2025 in sein 38. Jahr. Seit dem Jahr 1987 sind seitdem einige intensive Partnerschaften zwischen Schulverwaltung und den Sportorganisationen entstanden. Aktuell werden ungefähr 1.200 Anträge beim Badischen Sportbund Freiburg gestellt, an denen fast alle Schularten und Sportarten beteiligt sind. Ziel dieser Förderung ist es, Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern und sie zu lebenslangem Sporttreiben zu motivieren.
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Antragsjahr 2025/2026
Im Schuljahr 2025/2026 liegt die Förderhöhe pro bewilligter Kooperationsmaßnahme auf einheiltlich 500,-- Euro bzw. bei "halben" Kooperationsmaßnahmen (20-29 Stunden) auf 250,-- Euro.
Die nächste Antragsstellung ist in dem Zeitraum vom 15. März bis 15. Mai 2025 für das folgende Schuljahr 2025/2026.
Die Antragsstellung erfolgt nur noch online, eine Einreichung des unterzeichneten Papierdokuments bei der Antragsstellung ist nicht mehr notwendig!
Das von beiden Partnern unterzeichnete Papierdokument wird erst bei der Abrechnung (Kurzbericht) der Kooperationsmaßnahme für die Auszahlung des bewilligten Zuschusses benötigt.
Hinweise für Kooperationen im regulären Schwimmunterricht aller Schularten
Förderantrage für Kooperationen im regulären Schwimmunterricht aller Schularten können über das Programm SchwimmFidel gestellt werden. Das Programm ist ein gemeinsames Projekt Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und der ARGE Schwimmprojekt Baden-Württemberg.
Die Förderanträge sind ab dem Schuljahr 2025/2026 bis spätestens 1. Juli für das kommende Schuljahr vorzulegen. Die Maßnahme darf erst nach der Bewilligung begonnen werden.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Antragssteller sind der Verein und die Schule. Zuschussempfänger ist der Verein. Bei schul- bzw. schulartübergreifenden Maßnahmen bestätigt eine Schulleitung die Trägerschaft der Kooperationsmaßnahme.
Die Antragsstellung erfolgt über das Online-Portal BSBverNETzt.
Das Portal ist ab dem 15. März bis einschließlich 15. Mai für die Antragsstellung geöffnet.
Die Zuschusshöhe beträgt für Kooperationsmaßnahmen mit mindestens 30 Gesamstunden (Schulstunde 45 min.) 500,-- Euro.
Kooperationsmaßnahmen mit einem Stundenumfang von 20-29 Stunden erhalten einen Zuschuss in Höhe von 250,-- Euro.
Ein Reglementierung gibt es hier nicht. Jeder Verein kann mehrere Kooperationen beantragen. Die Anzahl der bezuschusste Maßnahmen richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln des Sportbundes.
Kooperationsmaßnahmen können mit allen Schularten und in allen Profilen außerunterrichtlchen Sportangebots beantragt und bezuschusst werden.
Ja und nein. Kooperationsmaßnahmen, welche im Deputat der Lehrkraft durchgeführt werden, können nur im Bereich der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (Sonder- und Förderschulen) unter Einsatz eines zusätzlichen Übungsleiters bezuschusst werden
An einer Kooperationsmaßnahme sollten mindestens 5 Kinder oder Jugendliche teilnehmen.
Kooperationsmaßnahmen werden auch über das Online-Portal BSBverNETzt durchgeführt. Unter den bewilligten Anträgen sind die abrechnungsfähigen Kooperationsmaßnahmen gelistet und können im Zeitraum von 15. Juni bis 31. Oktober abgerechnet werden.
Alle gemeldeten Kooperationsmaßnahmen erhalten Versicherungsschutz gem. Sportversicherungsvertrag bzw. über die gesetzliche Unfallversicherung der Schulen. Dies gilt auch für Maßnahmen, welchen keinen Zuschuss erhalten.
Die Vereine erhalten Mitte Juli (vor den Sommerferien) das Bewilligungs- bzw. Absageschreiben an die Vereinsanschrift übersandt. Der Status ist auch im Online-Portal BSBverNETzt durchgehend abrufbar.
Der Zuschuss wird nach vollständiger Abrechnung einer Kooperationsmaßnahme (online und unterzeichnetes Papierdokument) zeitnah vom BSB auf das Hauptvereinskonto des Vereins überwiesen.
Eine Kooperationsmaßnahme wird immer im betreffenden Schuljahr durchgeführt, d. h. von September bis Juli bei einer ganzjährigen Maßnahme. Es können darüber hinaus auch Saisonsportarten oder Schulprojektwochen durchgeführt werden. Wichtig ist eine Gesamtstundenanzahl in Höhe von 30 Stunden.