Sportstättenbau
Die Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen ist eine der Hauptaufgaben des Badischen Sportbundes Freiburg, denn zeitgemäße und funktionsfähige Sportanlagen sind die Basis für einen erfolgreichen Sportverein.
Der BSB Freiburg gewährt Zuschüsse für den Neubau und die Sanierung von Vereinssportanlagen seiner Mitgliedsvereine und -verbände.
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Einzelheiten der Sportstättenbauförderung
Antragsberechtigt sind Vereine mit über 50 Mitgliedern und einer Mitgliedschaft im Badischen Sportbund Freiburg von mind. 3 Jahren.
Es gibt keine Antragsfrist. Anträge mit einem Gesamtaufwand unter 3.500.-€ werden nicht bearbeitet.
Gefördert werden Baumaßnahmen, die unmittelbar dem Sport dienen.
Eine umweltverträgliche und zukunftsorientierte Bauweise wird vorausgesetzt. Die Förderquote liegt bei 30% der nach den Sportförderrichtlinien errechneten zuschussfähigen Kosten.
Eine Kontaktaufnahme vor Antragsstellung, gerne auch ein persönliches Gespräch, mit dem Referat „Sportstättenbau“ wird empfohlen. Dabei wird die Baumaßnahme besprochen, Hilfestellung zum Antragsverfahren gegeben und auf weitere Fördermöglichkeiten hingewiesen.
Wichtig!
Bauvorhaben, die bereits ohne Bewilligung oder Baufreigabe durch den Badischen Sportbund Freiburg beauftragt und begonnen wurden, können nicht mehr gefördert werden!!
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Häufig gestellte Fragen?
Nein, Anträge können beim Badischen Sportbund Freiburg (BSB Freiburg) das ganze Jahr über eingereicht werden.
Nach Einreichung der Antragsunterlagen beim BSB Freiburg, werden diese vom Referat Sportstättenbau geprüft. Der Verein erhält einen Prüfvermerk mit der Berechnung der zuschussfähigen Kosten, einer baufachlichen Stellungnahme und Hinweisen auf evtl. fehlende Unterlagen. Der zu erwartende Zuschuss beträgt in der Regel 30% der zuschussfähigen Kosten.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Antrag bei der nächsten Verteilungsrunde bewilligt. Einige Bauvorhaben sind aber so dringend, dass der Verein nicht so lange mit der Auftragsvergabe, Materialkauf oder den Bauarbeiten warten kann. Deshalb gibt es auf dem Antragsformular die Möglichkeit eine Baufreigabe zu beantragen. Diese wird schriftlich erteilt, sobald alle relevanten Unterlagen vorliegen und der Antrag geprüft ist.
Ja, beim Sportstättenbau gibt es keine Beschränkung der Anzahl der Anträge, die ein Verein einreicht.
Die Fördermittel des BSB Freiburg sind Mittel des Landes Baden-Württemberg. Prinzipiell können diese Mittel zwar mit Bundesmitteln, aber nicht mit weiteren Landesmitteln kumuliert werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, z. B. beim Landes-Förderprogramm „Klimaschutz Plus für Vereine“. Hier ist eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln bis insgesamt 80% erlaubt.
Eine Förderung gibt es nur für Freisportanlagen und Gebäude, die zur Ausübung des Sports notwendig sind. Wenn ein Bauvorhaben auch nicht förderfähige Bereiche beinhaltet, werden diese bei der Berechnung der zuschussfähigen Kosten herausgerechnet. Z. B. wird bei einer Erneuerung der Heizungsanlage, die auch die Gaststätte beheizt, der nicht förderfähige Anteil über die Fläche errechnet und abgezogen. Deshalb müssen bei diesen Anträgen immer die Grundrisspläne der Sportstätte dem Antrag beigefügt werden.
Ja, seit 2024 können alle Antragsunterlagen auch per Mail eingereicht werden.
Der Zuschuss kann erst nach der Bewilligung abgerechnet werden. Hierzu muss der Verein einen Verwendungsnachweis einreichen. Dieser besteht aus dem Verwendungsnachweisformular, einer Rechnungsliste, allen Rechnungen mit ggf. den dazugehörenden Kontoauszügen als Zahlungsnachweis, den Rapportzetteln als Nachweis für die eigenen Arbeits- und Maschinenstunden und Fotos des Bauvorhabens.
Nein, Anträge können nur vom Hauptverein gestellt werden. Allerdings kann als Ansprechpartner ein Vertreter einer Abteilung auf dem Antragsformular aufgeführt werden. Zuschüsse können nur auf das beim BSB Freiburg hinterlegte Konto des Hauptvereins überwiesen werden.
Ja, bei Notfällen, z. B. Wasserrohrbruch, Heizungsausfall, …, bei denen schnell reagiert und ein Auftrag vergeben werden muss, kann der BSB Freiburg ausnahmsweise vor Antragstellung eine Baufreigabe erteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verein vor Auftragsvergabe die Maßnahme beim Sportstättenreferat des BSB Freiburg telefonisch, per Fax oder Mail anzeigt. Der Antrag muss dann innerhalb eines Jahres nach Ausstellung der Baufreigabe nachgereicht werden.
Gerade bei Sanierungsmaßnahmen im Bestand treten oft während der Bauphase unerwartete Zusatzarbeiten auf. Diese können dann noch beim BSB Freiburg angemeldet und nachträglich in den Antrag aufgenommen werden, wenn der Auftrag für diese Zusatzarbeiten noch nicht vergeben wurde. Sobald diese zusätzlichen Baumaßnahmen begonnen wurden, ist keine Förderung mehr möglich.