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GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte

Sportliche oder gesellige Veranstaltungen sind in den meisten Fällen ohne Musik nicht denkbar.
Die Musik gestaltet und untermalt, sie gibt vielen Angeboten unserer Vereine und Verbände erst den rechten Rahmen. Um die Rechte der Urheber zu wahren, wurde die GEMA von den Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern gegründet.

Kontakt

Ulrike Hipp
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Informationen zur GEMA

Die daraus sich ergebenden Rechte und Pflichten für den Urheber wie auch den Musiknutzer sind für den Sport in einem Gesamtvertrag und einer Zusatzvereinbarung zwischen der GEMA und dem Deutschen Olympischen Sportbund als Dachverband für alle Sportbünde geregelt. Dadurch ist ein großer Teil der Musiknutzung in den Sportvereinen bereits abgegolten. Die Kosten dafür trägt der Badische Sportbund Freiburg. Alle anderen Musiknutzungen müssen von den Sportvereinen bei der GEMA angemeldet und bezahlt werden. Die Tarife für die jeweiligen Veranstaltungen sind in der Tarifübersicht zu entnehmen. 

Genaue Informationen dazu können Sie unter https://www.dosb.de/medien-service/recht-steuern/ nachlesen.

Für weitere Informationen und Anmeldungen verweisen wir auf die Homepage der GEMA und an die zuständige Bezirksdirektion.

GEMA Kundencenter
11506 Berlin

Tel.: +49 30 588 58 999
Fax: +49 30 212 92 795
E-Mail: kontakt(at)gema.de

Gerne stehen auch wir für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Hinweis

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass im Bereich des BSB Freiburg die Musiknutzung in Kursen, an denen Nichtmitglieder teilnehmen oder für die Vereinsmitglieder einen zusätzlichen Beitrag zahlen müssen, vor Kursbeginn bei der GEMA angemeldet werden muss.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

GEMA steht für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Sie ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Urheberschutzrechte von Künstlern (insbesondere Musikern bzw. Komponisten) wahrnimmt. Zu ihren Aufgaben gehört es, Gebühren für diese Personengruppen einzuziehen und an sie weiterzuleiten.

Nein. Im Prinzip unterliegen alle Musiknutzungen im Rahmen des Vereinssports zwar der GEMA-Pflicht, aber über einen DOSB-Rahmenvertrag, von dessen Konditionen alle BSB-Mitgliedsvereine profitieren, ist eine ganze Reihe von Musiknutzungen bereits pauschal abgegolten. Welche dies sind, finden Sie im Pauschalvertrag.

Ja. Sobald Sportkurse mit Musik sich entweder an Nichtmitglieder oder aber an Mitglieder gegen zusätzliche Gebühr richten, müssen diese der GEMA gemeldet werden.
Nur Kurse, die sich lediglich an Mitglieder im Rahmen des normalen Vereinsbeitrages richten, sind über die Pauschalvereinbarung bereits abgegolten.

Für Kurse gilt der "Tarif für Fitness- und Gesundheitskurse (WR-KS-F)".

Die Vergütung beträgt pro Kurs 4,46 % der erzielten Kursumsätze des Veranstalters (Nettobeträge) jedoch mindestens:

 

Teilnehmende je Kursstunde Vergütung in EUR je Kursstunde 
bis zu 10 Teilnehmende 0,54 
bis zu 15 Teilnehmende 0,81 
je weitere 5 Teilnehmende 0,27 

Die für einen unbegrenzt laufenden Kurs anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte dem GEMA-Tarifblatt für Vergütungssätze Fitness- und Gesundheitskurse (WR-KS-F II 1).

Für unsere Mitgliedsvereine wird bei rechtzeitiger Anmeldung von Musiknutzung, die nicht bereits laut Pauschalvertrag abgegolten ist, wird ein Gesamtvertragsnachlass von 20% gewährt.

Ja, bei Abschluss eines Jahresvertrags können dem Verein Nachlässe von 8,33 % bei vierteljährlicher Vorauszahlung oder von 16,67 % bei jährlicher Vorauszahlung gewährt werden.

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