Zum Inhalt springen

Bestandserhebung

Einmal jährlich ist es verpflichtend für alle Vereine die Mitgliedermeldung (Stand: 01. Januar des Jahres) abzugeben. Diese Erhebung gilt als Grundlage zum Einzug der Mitgliedsbeiträge, welche über die Fachverbände eingezogen wird. 

Kontakt

Myriam Hanser
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Tel. +49 761 15246-12m.hanser@bsb-freiburg.de

Zum 01. Januar 2014 folgte der BSB dem Beschluss der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und stellte seine Mitgliederbestandserhebung auf eine jahrgangsweise Erfassung der Mitglieder um.

Für die Vereine bedeutete dies sicherlich eine große Veränderung. So muss schon frühzeitig geprüft werden, ob für alle Mitglieder Jahrgang, Geschlecht sowie die Fachverbandszugehörigkeit hinterlegt sind. Außerdem sollte geprüft werden, ob das Vereinsverwaltungsprogramm eine Austauschdatei herstellen kann, die ins System übertragen werden kann.

Die Daten werden dann nach wie vor über das Online-Portal eingegeben. 

www.bsbvernetzt.de

Sie haben zwei Möglichkeiten der Übermittlung:

  • Tastatur-Eingabe: Das Programm leitet Sie Schritt für Schritt durch die Erfassung. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm. Sie können die Erfassung jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Zur Hilfestellung beim Ausfüllen finden Sie in den Downloads eine detaillierte Anleitung für die Abgabe der Meldung.
  • Austauschdatei: Besitzen Sie ein Vereinsverwaltungsprogramm, das eine BSBverNETzt-kompatible Austauschdatei erzeugt (xml oder dat-Format), so laden Sie diese „Austauschdatei“ hoch. Eine Übersicht von Vereinsverwaltungsprogrammen, die diese Funktionalität anbieten, finden Sie in den Downloads.

XML-Generator für Excel-Mitgliederdaten

Es besteht die Möglichkeit, mit Hilfe einer Excel-basierten Eingabehilfe (XML-Generator), in Excel vorliegende Mitgliederdaten über mehrere Zwischenschritte in eine XML-Austauschdatei umzuwandeln und dann ins BSBverNETzt einzulesen. Den XML-Generator finden Sie ebenfalls in den Downloads.

Abgabefrist der Bestandserhebung ist der 31. Januar. Vereine die bis zu diesem Zeitpunkt die Meldung nicht durchgeführt haben, unterliegen keinem Versicherungsschutz.

Häufig gestellte Fragen