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Datenschutz: Das geht jeden Vorstand an!

Am 25. Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Hierdurch wurde der bestehende nationale Datenschutz in einigen Punkten erweitert bzw. konkretisiert. Kernthese der gesetzlichen Neuvorgaben ist die Verpflichtung zur sachgerechten und mit den Vereinszwecken abgestimmten Nutzung bzw. Verarbeitung von überlassenen persönlichen Daten.

Kontakt

Myriam Hanser
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Tel. +49 761 15246-12m.hanser@bsb-freiburg.de
Die DSGVO gilt auch für Vereine

Den sich hieraus für unsere Vereine ergebenden Handlungsbedarf wollen wir nachfolgend stichwortartig aufführen. Für eine weiterhin ordnungsgemäße Vereinsführung sollte deshalb auf folgendes geachtet werden (entsprechene Mustervorlagen finden Sie am Ende der Seite):

  • Bei der Anmeldung eines Neu-Mitglieds im Verein ist von diesem eine Erklärung über die Verwendung und künftige Nutzung seiner Daten mit kurzer Belehrung zu unterschreiben. 
     
  • Über die Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten ist vom Verein ein Verzeichnis anzulegen und fortzuschreiben.
     
  • Jeder, der in der Führung des Vereins mit personenbezogenen Daten der Mitglieder umgeht, hat nach entsprechender schriftlicher Belehrung eine Datenschutz-Geheimhaltungserklärung abzugeben.
     
  • Datenschutzverletzungen müssen bei relevanten Risiken beim baden-württembergischen Landesdatenschutz-Beauftragten gemeldet werden. Hierzu gibt es auch eine aktuelle Informationsschrift zum Datenschutz für Vereine (Stand 25. Mai 2018) die Sie unter "Downloads" finden.
     
  • Wenn zwanzig oder mehr ehren- bzw. hauptamtlich Beschäftigte regelmäßig personenbezogene Daten der Mitglieder verarbeiten, muss vom Verein ein Datenschutzbeauftragter benannt werden.

Sollten weitere Fragen zum Datenschutz bestehen, steht der BSB wie immer zur Verfügung.