Sportgeräte
Die meisten Sportarten sind ohne Sportgeräte nicht durchführbar, ebenso braucht es geeignete Pflegegeräte, um Sportanlagen in optimalem Zustand zu halten.
Um seine Mitgliedsvereine bei der Anschaffung von teuren Sport- und Pflegegeräten zu unterstützen fördert der Badische Sportbund Freiburg seit vielen Jahren die Anschaffung von Sportgeräten um den Sportbetrieb zu gewährleisten.
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Einzelheiten der Sportgeräteförderung
Der BSB fördert Sportgeräte mit einem Einzelanschaffungspreis ab 2.000 € und Großpflegegeräte ab 5.000 €.
In der Regel wird ein Zuschuss von 30% der zuschussfähigen Kosten (abzüglich Skonti, Rabatten, Versand-, Verpackungs- oder Transportkosten).
Vereine, die Vorsteuer abzugsberechtigt sind, sollten dies im Antrag vermerken. Eine Vielzahl von Geräten können nur bis zu einem limitierten Betrag und einige als Satz gefördert werden.
Beispiele dafür entnehmen Sie bitte den aktuellen Sportgeräte-Förderrichtlinien.
Anträge auf Förderung müssen online über das Portal BSBverNETzt gestellt werden und sind das ganze Jahr über möglich bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres. Die Auszahlungen erfolgen entsprechend zeitnah.
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Häufig gestellte Fragen
Den Antrag können Mitgliedsvereine oder -verbände des BSB Freiburg stellen.
Im Regelfall für Sportgeräte ab einem Einzelanschaffungswert von mindestens 2.000 € sowie für Pflegegeräte ab 5.000 €. Bedingung ist, dass die Geräte für den Sportbetrieb notwendig sind. Sportartspezifische Geräte können nur gefördert werden, wenn uns die Mitgliedschaft in dem entsprechenden Fachsportverband gemeldet wurde.
Pflegegeräte dienen zur Pflege der sportlich genutzten Flächen oder Räume, z.B. Rasenmäher, Reinigungsmaschinen usw.
So sind z.B. Rasenmäher bei Tennisvereinen, die keine Naturrasentennisplätze besitzen, nicht förderfähig.
Er beträgt in der Regel 30% der zuschussfähigen Kosten (nach Abzug von Rabatten, Skonti, Transport- und Versandkosten sowie im Fall der Vorsteuerabzugsberechtigung abzüglich des Anteils der gezahlten Mehrwertsteuer). Der Zuschuss ist in vielen Fällen gedeckelt. Da nicht alle Limitierungen aufgeführt werden können, wird eine vorherige Nachfrage in unserer Geschäftsstelle empfohlen.
Ja, da für das Erreichen der Untergrenze von 2.000 € der Bruttobetrag maßgeblich ist. Der Zuschuss wird jedoch vom Nettobetrag berechnet.
Es gibt Ausnahmen, bei denen Geräte als Satz gefördert werden. So können Vereine z.B. einen Zuschuss für die Anschaffung von 3 oder 4 Tischtennistischen oder Turnmatten ab 2.000 € erhalten. Tore werden als Paar ab 2.000 € bezuschusst. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall immer vorher nach.
Ja, es müssen in dem Fall entweder ein Kaufvertrag oder eine ordnungsgemäße Rechnung eingereicht werden.
Für ein im laufenden Jahr angeschafftes Sport- oder Pflegegerät kann der Antrag bis zum 31. Januar des Folgejahres gestellt werden. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag möglichst bald nach der Kaufabwicklung zu stellen.
Sportgerätezuschüsse werden laufend ausgezahlt, in der Regel spätestens bis 6 Wochen nach Antragseinreichung.
Es müssen die Originalrechnung und eine Kopie des Vereinskontoauszugs hochgeladen werden.
Es sollte dann ein Ausdruck eines elektronischen Kontoauszugs oder der Umsatzanzeige hochgeladen werden, der sämtliche Auftraggeberdaten ausweist. Die Kopie eines Überweisungsauftrags ist nicht ausreichend.
Nein, der Zuschuss wird grundsätzlich auf das Vereinskonto angewiesen, das bei uns in der Buchhaltung hinterlegt ist.