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Wundine on Wheels (WoW)

Wundine® on Wheels“ – so lautet der Name der SchwimmMobile der Josef Wund Stiftung. Mit den mobilen Lehrschwimmbecken wird seit September 2022 Kita- und Grundschul-Kindern der Schwimmunterricht vor der eigenen Schultür ermöglicht. Die Josef Wund Stiftung hat mit ihren Erfahrungen im Bau und Betrieb von mobilen Lehrschwimmbecken und aufgrund der anhaltenden, bundesweiten Nachfrage ein drittes und viertes Schwimmbad auf Rädern beauftragt, deren Bau vom Land Baden-Württemberg bezuschusst wird.

Das sechs auf zwei Meter große Becken misst eine Tiefe von 1,10 Metern und befindet sich zusammen mit einer Umkleide, Sanitäranlagen und der entsprechenden Technik auf dem 13,5 Meter langen Auflieger. Im „Bonsai-Bad“ kann der Schwimmunterricht in Kleingruppen mit bis zu sechs Kindern im Alter von 4-8 Jahren durchgeführt werden. Dabei stehen neben der Wassergewöhnung auch die Grundfertigkeiten wie Tauchen und Gleiten sowie das Ausprobieren erster Schwimmbewegungen auf dem Lehrplan. Sechs Trainingszeiten von je 90 Minuten werden pro Tag angeboten, sodass möglichst viele Kinder erreicht werden können. Zudem besteht die Möglichkeit zu Kompakt-Kursen in den Ferien.

Technisch und raumtechnisch sind die SchwimmMobile nach höchsten Qualitätsstandards bei Wassertechnik, Lüftung und Schwimmbad-Atmosphäre entwickelt und erfüllen die Anforderungen an ein öffentliches Bad. Sowohl das technische als auch das pädagogische Wissen, das die Josef Wund Stiftung aufgebaut hat, stellt sie Schulen, Kommunen, Partnern und potenziellen Betreibern von SchwimmMobilen zur nicht-kommerziellen Nutzung zur Verfügung. Die Schirmherrschaft für die SchwimmMobile „Wundine on Wheels“ liegt bei Kultusministerin Theresa Schopper, welche das gesamte Projekt wohlwollend unterstützt. Für Südbaden hat das dritte SchwimmMobil mit Dr. Yannick Bury (MdB) einen zweiten Schirmherrn.

Kontakt

Elena Grüner
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Kontakt

Julia Willeke
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Kurzfilm Wundine

Kurzfilm zum Einsatz des SchwimmMobils / Wundine on Wheels (WoW)  

Play Video

Schwimm-Mobil in Südbaden

Der Badische Sportbund Freiburg hat das dritte SchwimmMobil, WoW 3, für die kommenden zwei Jahre übernommen und organisiert die Standorte in Südbaden. Bis Anfang Februar stand die WoW 3 in Emmendingen, noch betreut durch die Josef Wund Stiftung und die Deutsche Kinder Sport Akademie. Jetzt geht es für uns richtig los, denn das SchwimmMobil ist nun in Kirchzarten angekommen und wird dort bis Ende Mai den Kindern zur Verfügung stehen. Der BSB Freiburg verfolgt dabei das Prinzip der Nachhaltigkeit und achtet bei der Standort-Wahl auch auf umliegende Schwimmvereine, um den Kindern ein passendes Anschluss-Angebot zu ermöglichen. Unterstützt wird der BSB hierbei vom Badischen Schwimmverband sowie von der Softwareentwicklungsfirma YOLAWO.

Wie die WoW 3 ihren ersten Einsatz in Emmendingen gemeistert hat, können Sie in den Videos von Baden TV Süd unter folgendem Link sehen:
 

Julia Willeke und Elena Grüner

Wie kommt Wundine on Wheels
zu Ihnen?

Bewerben können sich Kommunen direkt beim Badischen Sportbund Freiburg.

Nutzungsantrag

Auf einen Blick: Was kommt auf die Kommune zu?

  • 3 Monate Lehrschwimmbecken vor der Türe
  • Mitkoordination des Gesamtprojektes (Stundenplanung - Kommunikation zwischen Grundschulen/Kitas)
  • Organisation der technischen Fragen (Bauhof, Technische Dienste, Stadtwerke, Hausmeister, Reinigung usw.)
  • Übernahme Wasser/Abwasser- und Stromkosten
  • Kooperationsvertrag zwischen Kommune und Badischer Sportbund Freiburg e.V. 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

KOMMUNE / BILDUNGSEINRICHTUNG

  • Sind (teilnehmende) Bildungseinrichtungen in der Nähe (bestenfalls zu Fuß erreichbar?)
  • Sind die erforderlichen Anschlüsse sowie Kanäle (siehe technische Details) erreichbar?
  • Ist die Anlieferung & Abholung mittels LKW möglich?
  • Ist die erforderliche Feuerwehrzufahrt und die Aufstellfläche im Brandfall gegeben?
  • Ist der Standort gut für die Kinder / Sorgeberechtigten erreichbar (zu Fuß / mit dem PKW)?

  • Die Kommune stellt sowohl Putzkräfte als auch Hausmeister zur Verfügung, die während der Standzeit vor Ort tätig sind. Diese werden im Vorfeld eingewiesen.
  • Der Hausmeister ist für die Entnahme der Wasserproben sowie für die Chemikalien-Versorgung zuständig.
  • Die nachzufordernden Chemikalien müssen an einen Ort geliefert werden können, zu welchem der zuständige Hausmeister einen Zugang hat. Ein voller Kanister wiegt ca. 35kg, daher sollten diese bestenfalls in die Nähe des SchwimmMobils geliefert werden. Die Chemikalien dürfen nicht für Kinder zugänglich sein!
  • Die Reinigungskräfte reinigen täglich nach Badebetrieb das SchwimmMobil
  • Die Kommune ist Schnittstelle zwischen BSB und kommunenabhängigen Partnern (z. B. teilnehmende Bildungseinrichtungen).
  • Die Ansprechperson der Kommune steht dem BSB für sämtliche Organisation und Koordination zur Verfügung.

  • Die Kommune trägt die Kosten für die Inbetriebnahme und den laufenden Betrieb des Schwimm-Mobils während der Projektdurchführung, insbesondere die Kosten für Frischwasser, Abwasser, Strom, Zwischen- und Endreinigung.
  • Die Kosten sind dementsprechend abhängig von den jeweiligen Tarifen.  
      - Energiebedarf: ca. 2500 kWh / Monat  
      - Wasserbedarf: ca. 75m³ / Woche
  • Je nach Haushaltslage ist eine Kostenanmeldung im Finanzplan der jeweiligen Kommune sinnvoll.

  • z. B. Amt für Bildung & Schule Arbeitsschutz, Bildungseinrichtungen, Feuerwehr, Gesundheitsamt, Marketing, Straßenverkehr

  • Ja, nachdem das Bad 48h außer Betrieb war, sodass das Wasser frei von Chemikalien ist.

  • Die Bildungseinrichtung sollte im Vorfeld geplante Termine kommunizieren.
  • Sollten die Schwimmkurse aufgrund eines überschneidenden Termins ausfallen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.

  • Nein, das SchwimmMobil dient lediglich der Durchführung der geplanten Kurse. Das SchwimmMobil wird entsprechend technisch eingestellt und auch die Chemikalien werden der Stundenplan-Füllung angepasst.

ELTERN / SORGEBERECHTIGTE

  • Mindestens 4 Jahre alt sein, maximal 8 Jahre (Ausnahmefälle sind individuell zu klären).
  • Ausreichende motorische Entwicklung muss vorhanden sein.
  • Kinder können allein auf Toilette gehen sowie 90 Minuten mit einer Übungsleitung und weiteren Kindern allein bleiben. 
  • Haben bisher keinen / kaum Kontakt zu Wasser gehabt.
    - Kurse sind für Wassergewöhnung (erste Erfahrungen mit Wasser, Tauchen / Gleiten lernen, erste Schwimmbewegungen machen, etc.).
    - Sollte das Kind diese Fähigkeiten bereits besitzen, ist es für den Kurs im SchwimmMobil nicht geeignet und sollte einen „klassischen Schwimmkurs“ besuchen!

  • Es handelt sich bei unserem Angebot NICHT um einen Seepferdchen-Kurs. Ziel ist die Wassergewöhnung und das Erlernen der Grundfertigkeiten.
    - Entspricht den ersten beiden Stufen der neuen baden-württembergischen Schwimmpässe.
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit versucht der BSB zusammen mit dem BSV Empfehlungen für umliegende Schwimm- und Sportvereine auszusprechen, in denen die Kinder im Anschluss einen (weiteren) Schwimmkurs besuchen können.

  • Während der Schul- / Kita-Zeit sind die Schwimmkurse Teil der Bildungsoffensive und für die Kinder bzw. Sorgeberechtigten kostenfrei.
  • Nachmittags können ggf. kostenpflichtige Kurse stattfinden, diese werden durch die umliegenden Schwimmvereine organisiert und stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.

  • Schulkinder sind während des Schwimmkurses mit der Übungsleitung allein in der WoW 3, bei Kita-Kindern sowie Schulkindern einer SBBZ-Einrichtung muss eine zusätzliche Begleitperson während des Schwimmkurses anwesend sein (sitzt in Umkleidekabine, muss nicht ins Wasser). Dies gilt auch, wenn die Kurse in den Ferien stattfinden.
  • Eine wechselnde Begleitperson ist möglich, dies klären die Sorgeberechtigten mit der Bildungseinrichtung selbstständig. Der Schwimmkurs nur stattfinden, wenn eine Begleitperson eingebunden ist.
  • Bei der Begleitperson muss es sich nicht zwangsläufig um eine pädagogische Fachkraft handeln. Auch Eltern / Sorgeberechtigte können als Begleitperson fungieren. Unser Kinderschutz-Konzept sieht es vor, dass jede Begleitperson im Vorfeld eine Selbstverpflichtungserklärung ausfüllt. 

  • Im Rahmen der Bildungseinrichtungen werden die Kinder von Begleitpersonen zum SchwimmMobil gebracht und abgeholt. Die Übergabe findet an der Tür zum SchwimmMobil statt, ab dort hat die Übungsleitung die Aufsichtspflicht.
  • Ausnahme besteht in den Randstunden, hier sind die Sorgeberechtigten für das Bringen (vor der ersten Stunde) bzw. das Abholen (nach der letzten Stunde) zuständig.
  • Sollte in den Ferien eine Kursstunde stattfinden, müssen die Sorgeberechtigten das Bringen und Holen selbst organisieren.

  • Die Kommune verschickt in Abstimmung mit dem BSB die entsprechenden Info-Briefe.

  • Das Fachpersonal der Bildungseinrichtungen wählt bedarfsorientiert die Kinder aus, die aus ihrer Sicht die Förderung am dringendsten benötigen und die Voraussetzungen erfüllen. Die Kontaktdaten werden gesammelt an die Kommune / BSB weitergeleitet. Dort werden die Kinder in das Buchungssystem „YOLAWO“ eingepflegt.
  • Der Stundenplan sollte frühestmöglich befüllt werden, sodass im Nachgang noch freie Plätze vergeben werden können.
  • Kurszeiten können nur geringfügig an bestehende Schulzeiten angepasst werden.
  • Angebote werden erst kurz vor Kursbeginn für die Öffentlichkeit ausgeschrieben.
  • Je nach Bedarf sind Wochenend-Kurse oder Ferien-Kompaktkurse möglich.

  • Alle Übungsleitungen müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis aufweisen, welches von unserem Kinderschutzbeauftragten extern eingesehen wird.
  • Alle Begleitpersonen unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung und bestätigen, die geltenden "Spielregeln" gelesen zu haben. Zusätzlich werden diese "Spielregeln" im SchwimmMobil aufgehängt.
  • Weitere Infos zum Thema Kinderschutz finden Sie auf der Webseite der bsj

WEITERE RELEVANTE INFORMATIONEN

  • Es besteht kein Anspruch auf einen Platz, das Fachpersonal der Bildungseinrichtungen entscheidet nach Bedarf und Voraussetzungen.
  • Es wird eine Warteliste geführt. Bei möglichem Nachrücken werden die Sorgeberechtigten informiert, dies kann auch nach Kursstart erfolgen.
  • Nach Absprache ist es möglich, dass Kinder später in den Kurs einsteigen oder ggf. früher aufhören.
  • Sollte das Kind die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen bzw. für den Kurs ungeeignet sein, kann das Trainerpersonal nach Rücksprache mit den Sorgeberechtigten, der Kommune sowie dem BSB das Kind vom weiteren Schwimmkurs ausschließen.
  • Die Kurse laufen während des regulären Schulbetriebs. Die am Kurs teilnehmenden Kinder fehlen dementsprechend während der Unterrichtsstunden. 
  • Es sind maximal sechs Kinder pro Schwimmkurs zugelassen, je nach Alter kann die Anzahl reduziert werden.
  • Ein Schwimmkurs gilt ab drei Kindern als belegt und kann durchgeführt werden.
  • Jeder Kurs findet einmal pro Woche statt. Die Gruppe bleibt hierbei in der Regel gleich, sodass das Kind jede Woche zur gleichen Zeit im SchwimmMobil ist.

  • Die Sorgeberechtigten werden grundsätzlich via E-Mail informiert. Sollte ein Schwimmkurs nicht stattfinden können, wird zudem am SchwimmMobil ein Hinweis aufgehängt.
  • Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Kurs-Einheiten. Je nach Standzeit / Ferien / Feiertage kann die Anzahl variieren. Bei der Planung wird sich an ca. zehn Kurs-Einheiten orientiert.
  • Aufgrund der beschränkten Standzeit des SchwimmMobils besteht kein Anspruch auf Nachholen einer ausgefallenen Kursstunde.

  • Es gibt keine geschlechter-getrennten Umkleiden.
  • Die Kinder duschen sich nach dem Schwimmkurs lediglich kurz mit Wasser ab. Für Duschgel und Shampoo ist keine Zeit, dies sollte daheim nachgeholt werden.
  • Die Anwesenheit wird zu Beginn der Kursstunde durch das Trainerpersonal dokumentiert.
  • Der individuelle Lernfortschritt wird am Ende der Kursstunde durch das Trainerpersonal dokumentiert.
  • Zu spät kommende Kinder können ggf. nicht mehr in das SchwimmMobil hereingelassen werden.
  • Der BSB ist bemüht, die Standorte im Sinne der Nachhaltigkeit so zu wählen, dass im näheren Umkreis Schwimmvereine angesiedelt sind, bei denen Anschlussangebote realisiert werden können.
  • Sorgeberechtige können die Übungsleitungen nicht kontaktieren.




Weitere Informationen sowie ein Imagefilm finden Sie auf der

Webseite der Josef Wund Stiftung.

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