Schutzkonzept im Sportverein entwickeln
Sie möchten die Vereinsmitglieder in Ihrem Sportverein besser vor Gewalt und Grenzverletzungen schützen? Wir begleiten Ihren Sportverein Schritt für Schritt bei der Entwicklung eines Schutzkonzepts. Kostenlos, praxisnah und passend zu Ihrem Verein.
Starten Sie mit dem ersten Schritt. Wir unterstützen Sie dabei.
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Der Badische Sportbund Freiburg e. V. und die Badische Sportjugend Freiburg verurteilen jede Form von Gewalt. Sportvereine und -verbände unterstützen wir kostenlos mit Informationen zu Prävention, rechtlichen Grundlagen und praktischen Tipps für die Vereinsarbeit.
Bei Vorfällen oder Verdachtsfällen können Sie sich an unser Schutzteam wenden. Wir beraten zur ersten Orientierung und vermitteln Betroffene bei konkreten Fällen an geeignete Anlaufstellen weiter.
Auf Landesebene arbeiten wir unter dem Dach des Landessportverband Baden-Württemberg e. V. mit den Baden-Württembergischen Sportjugenden zusammen. Gemeinsam setzen wir uns gegen interpersonale Gewalt im Sport ein und stärken präventive Maßnahmen.

Marcel Drayer
Schutzteam | Leitung und Orga

Svenja Graebling
Schutzteam | Bildungsstandort

Florian Meyer
Schutzteam | Unterstützung vor Ort
Warum ein Schutzkonzept im Sportverein wichtig ist
Ein Schutzkonzept ist ein gemeinsamer Plan für den Verein.
Dazu gehören zum Beispiel:
- klare Verhaltensregeln,
- feste Ansprechpersonen,
- Schulungen für Verantwortliche,
- der Umgang mit Führungszeugnissen,
- ein Plan für den Verdachtsfall,
- Informationen für Mitglieder, Eltern und Verantwortliche.
Ein Schutzkonzept ist kein Papier für die Schublade. Es soll im Vereinsalltag helfen: im Training, bei Wettkämpfen, auf Freizeiten, in Umkleiden, bei Fahrten und in der digitalen Kommunikation.
Der einfache Einstieg: fünf erste Schritte
1. Der Vorstand positioniert sich klar
Der Vorstand erklärt: Unser Verein duldet keine Gewalt, keine Grenzverletzungen und keine sexualisierten Übergriffe.
Diese Haltung sollte sichtbar sein, zum Beispiel auf der Website, in der Satzung, im Leitbild oder in Vereinsunterlagen.
Ziel: Alle im Verein wissen, dass Schutz und respektvoller Umgang wichtig sind.
2. Der Verein benennt Ansprechpersonen
Jeder Verein sollte mindestens eine Person benennen, die das Thema Schutz vor Gewalt koordiniert.
Diese Person ist nicht allein für alles verantwortlich. Sie ist Ansprechperson, sammelt Informationen und weiß, wann externe Fachstellen einbezogen werden müssen.
Wichtig: Bei einem Verdachtsfall soll niemand allein entscheiden müssen.
3. Der Verein regelt das Personalmanagement
Der Verein legt fest, welche Personen einen Ehrenkodex unterschreiben, eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben oder ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.
Das betrifft vor allem Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Ziel: Der Verein zeigt Verantwortung und schafft klare Standards.
4. Der Verein vereinbart klare Verhaltensregeln
Verhaltensregeln geben Sicherheit. Sie beschreiben, was im Vereinsalltag erlaubt ist und was nicht.
Beispiele:
Wie gehen wir mit Nähe und Körperkontakt um?
Wie verhalten wir uns in Umkleiden?
Wie kommunizieren Vereinsverantwortliche mit Kindern und Jugendlichen?
Was gilt bei Fahrten, Freizeiten oder Übernachtungen?
Wie gehen wir mit Fotos und sozialen Medien um?
Ziel: Alle wissen, woran sie sich orientieren können.

5. Verantwortliche nehmen an Schulungen teil
Wir bieten Schulungen für Vereinsverantwortliche, Jugendleitungen und weitere Engagierte an. Die Schulungen vermitteln Grundlagen zum Schutz vor Gewalt und helfen dabei, Handlungssicherheit zu gewinnen.
Schulungsinhalte
- Meinungsbarometer [Situationsbeschreibungen]
- Nähe & Distanz
- Grundlagen [Definitionen, Gewaltformen, Konstellationen, etc.]
- Analyse
- Präventionsbausteine und Verständnis eines Schutzkonzeptes
- Verdachtsfall [Dokumentation, etc.]
- Externe (Fach-)Beratungsstellen
Vereinsschulungen können jederzeit über die Mail-Adresse angefragt werden:
kinderschutz(at)bsj-freiburg.de

"Schutzschild im und für den Sport"
Um die wertvolle Arbeit unserer Sportvereine und -verbände zu unterstützen, haben wir das Banner „Schutzschild im und für den Sport“ entwickelt. Mit dem Schutzschild können Sportvereine sichtbar machen, dass sie sich aktiv für Schutz vor Gewalt einsetzen. Sportvereine und -verbände erhalten nach Umsetzung der fünf Mindestmaßnahmen das Banner für zwei Jahre verliehen. Die Umsetzung ist jedoch als Prozess vorgesehen, sodass für eine erneute Verleihung weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Zu den zentralen Voraussetzungen (fünf Mindestmaßnahmen) gehören:
- klare Positionierung des Vereins,
- benannte Ansprechpersonen,
- geregeltes Personalmanagement,
- verbindliche Verhaltensregeln,
- Qualifizierung von Verantwortlichen.
Wir beraten Sie gerne, welche Schritte Ihr Verein dafür noch braucht.
Mögliche Bestandteile eines Schutzkonzepts für Sportvereine
Ein Schutzkonzept besteht aus mehreren Bausteinen. Nicht jeder Verein startet an derselben Stelle. Wichtig ist, dass die Maßnahmen zum Verein passen und im Alltag umsetzbar sind.
Die Buchstaben in Klammern beziehen sich auf die Maßnahmen des DOSB-Stufenmodells.
Worum geht es?
Der Verein macht deutlich: Wir stehen für Respekt, Fairness und Schutz vor Gewalt.
Was ist zu tun?
Der Vorstand beschließt eine kurze Positionierung. Diese wird im Verein bekannt gemacht.
Beispiel:
„Unser Verein steht für einen respektvollen, sicheren und gewaltfreien Sport. Wir übernehmen Verantwortung für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.“
Muster-Positionierung (Schutzschild)
Worum geht es?
Mitglieder, Eltern, Vereinsverantwortliche und Kinder sollen wissen, an wen sie sich wenden können.
Was ist zu tun?
Der Verein benennt eine oder mehrere Ansprechpersonen. Die Kontaktdaten werden gut sichtbar veröffentlicht.
Wichtig:
Die Ansprechperson ersetzt keine Fachberatungsstelle. Sie hilft bei der ersten Orientierung und vermittelt bei Bedarf weiter.
Ehrenkodex und Selbstverpflichtung
Worum geht es?
Trainerinnen, Trainer und Verantwortliche bestätigen schriftlich, dass sie die Werte und Regeln des Vereins achten.
Was ist zu tun?
Der Verein legt fest, wer den Ehrenkodex oder eine Selbstverpflichtung unterschreibt.
Ziel:
Alle Verantwortlichen kennen die Erwartungen des Vereins.
Der Ehrenkodex dient als Handlungsrahmen, welcher Werte der Zusammenarbeit klar definiert und stärkt. Für den Lizenzerwerb ist seit dem 01.01.2012 die Unterzeichnung eines Ehrenkodex verpflichtend.
Ehrenkodex Ehrenkodex (Englisch) Ehrenkodex (Französisch)
Muster einer Selbstverpflichtungserklärung
Worum geht es?
Das erweiterte Führungszeugnis (kurz: eFZ) ist ein wichtiger Bestandteil des Kinder- und Jugendschutzes.
Was ist zu tun?
Der Verein legt fest, welche Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Besonders relevant ist das für Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Du kannst Dein eFZ bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Für Ehrenamtliche ist es kostenfrei.
Wichtig:
Das Führungszeugnis allein schützt nicht. Es ist nur ein Baustein innerhalb eines umfassenden Schutzkonzepts. Rechtliche Grundlage dafür ist § 72a SGB VIII.
Musterantrag zur Beantragung eines eFZ Arbeitshilfe erweitertes Führungszeugnis
Worum geht es?
Verhaltensregeln schaffen Klarheit für alle Beteiligten.
Was ist zu tun?
Der Verein vereinbart konkrete Regeln für den Trainings- und Vereinsalltag. Es ist empfehlenswert, diese in der Gruppe zu erarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben. (Mehrmalige) Verstöße gegen die ausgehandelten Verhaltensregeln sollten entsprechend geahndet werden und Konsequenzen nach sich ziehen.
Beispiele:
- Vereinsverantwortliche und Eltern betreten Umkleiden nur nach Anklopfen und mit Ankündigung.
- Einzelgespräche finden möglichst transparent statt.
- Körperkontakt wird erklärt und respektvoll gestaltet.
- Private digitale Kommunikation mit Minderjährigen wird geregelt.
Fotos werden nur mit Einverständnis genutzt.
Beispiel: Verhaltensregeln 10-Spielregeln Arbeitshilfe: Erstellung von Verhaltensregeln
Worum geht es?
Verantwortliche im Verein brauchen Wissen und Sicherheit.
Was ist zu tun?
Der Verein sorgt dafür, dass zentrale Personen geschult werden.
Unser Angebot:
Die Badische Sportjugend im Badischen Sportbund Freiburg e. V. bietet für Sportvereine und -verbände umfassende kostenfreie Schulungsangebote an.
Interesse?! Dann melde Dich bei unserer Ansprechperson.
Worum geht es?
Ein Interventionsplan beschreibt, was bei einem Verdacht oder Vorfall zu tun ist.
Was ist zu tun?
Der Verein legt fest:
- Wer wird informiert?
- Wer dokumentiert was?
- Welche Fachstelle wird einbezogen?
- Wer spricht mit Betroffenen, Eltern oder Beschuldigten?
- Was darf auf keinen Fall vorschnell passieren?
Wichtig:
Bei einem Verdacht braucht es Ruhe, Klarheit und fachliche Unterstützung. Ein Verein sollte in solchen Situationen nicht allein handeln.
Worum geht es?
Ein Schutzkonzept soll dauerhaft im Verein wirken.
Was ist zu tun?
Der Verein kann das Thema zum Beispiel verankern in:
- Satzung,
- Leitbild,
- Jugendordnung,
- Trainer*innen-Verträgen,
- Aufnahmegesprächen,
- Schulungsplänen,
Vorstandssitzungen.
Ziel:
Schutz vor Gewalt wird Teil der Vereinskultur.
Das Leitbild unserer Jugendorganisation:
LeitbildUnsere Jugendordnung BSB-Satzung
Worum geht es?
Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitglieder müssen wissen, wie sie Unterstützung und Hilfe einfordern können..
Was ist zu tun?
Der Verein macht externe Anlaufstellen sichtbar und niedrigschwellig.
Beispiele:
- Kontaktperson auf der Website,
- Aushang in der Sportstätte,
- Hinweis bei Elternabenden,
- Informationen für Vereinsverantwortliche,
- externe Beratungsstellen.
Externe Hilfen und Anlaufstellen
Insbesondere bei der Analyse:
Die Einschätzungen, Vorstellungen und Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen im Sportverein unverzichtbar. Ebenso sollte die Perspektive der Sorgeberechtigen in Betracht gezogen werden.
Bekommen Heranwachsende mit, dass ihre Eltern mit Mitarbeitenden im Sport gemeinsam überlegen, was unter sicherem Sport für Kinder, Jugendliche und Erwachsene verstanden wird und wie dieser gestaltet werden kann, nimmt dies einen positiven Einfluss auf die Kinder und Jugendlichen sowie auf die Kultur des Vereins. Darüber hinaus ist es sinnvoll, mit Kindern und Jugendlichen in den Austausch über das Thema und ihr Wohlbefinden zu gehen. Kinder und Jugendliche lernen so am Beispiel von Erwachsenen, dass sie über Sicherheit, Grenzen und Schutz vor Unangenehmem sprechen können.
Methodenkatalog für Vereinsverantwortliche
Die Eltern nehmen eine zentrale Rolle für den Schutz der Kinder und Jugendlichen ein und können damit einen wesentlichen Beitrag zur Präventionsarbeit in Sportvereinen leisten. Da die Eltern in der Regel die primären Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche sind, ist es notwendig, sie über das Thema zu informieren, sie dafür zu sensibilisieren und sie in die Kommunikation einzubinden.
Safe Sport Broschüre | Einbindung der Eltern in die Präventionsarbeit

Schutzkonzeptberatung für eine sichere Vereinsstruktur
Wir unterstützen Vereine und Verbände kostenlos bei der Entwicklung eines Schutzkonzepts. Unsere Unterstützung kann je nach Bedarf unterschiedlich aussehen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen:
- Wo steht Ihr Verein aktuell?
- Welche Maßnahmen gibt es schon?
- Was fehlt noch?
- Welche nächsten Schritte sind realistisch?
- Wer sollte im Verein beteiligt werden?
Wir orientieren uns bei der Entwicklung, Implementierung und regelmäßigen Weiterentwicklung unserer Schutzkonzepte sowie bei der Unterstützung unserer angeschlossenen Strukturen an den Qualitätskriterien des Landes Baden-Württemberg.

DOSB-Stufenmodell: Schutz vor sexualisierter Gewalt
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat mit dem DOSB-Stufenmodell (Maßnahmen A - K) eine verbindliche Maßnahme zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport eingeführt. Alle Mitgliedsorganisationen (Verbände) sind verpflichtet, das Modell umzusetzen.
Der organisierte Sport übernimmt Verantwortung in einer wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe: den Schutz von Sportlerinnen und Sportlern vor Übergriffen und grenzverletzendem Verhalten. Das Stufenmodell stellt sicher, dass sich die Sportverbände inhaltlich und strukturell „adäquat aufstellen“ und nachhaltige Schutzkonzepte etablieren.
FAQ
Ein Schutzkonzept ist ein wichtiger Ausdruck von Verantwortung. Ob bestimmte Maßnahmen verpflichtend sind, hängt vom jeweiligen Kontext ab, zum Beispiel von Förderbedingungen, Verbandsvorgaben oder Vereinbarungen mit öffentlichen Trägern.
Unabhängig davon empfehlen wir jedem Sportverein, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Das hängt von der Größe und Struktur des Vereins ab.
Ein kleiner Verein braucht kein kompliziertes Konzept mit vielen Seiten. Wichtig ist, dass die wichtigsten Fragen geklärt sind:
- Wer ist verantwortlich?
- Welche Regeln gelten?
- Wie werden Verantwortliche geschult?
- Was passiert im Verdachtsfall?
- Wo finden Mitglieder Hilfe?
Ja. Vorlagen helfen beim Einstieg.
Wichtig ist aber: Jede Vorlage sollte an den eigenen Verein angepasst werden. Ein Schutzkonzept funktioniert nur, wenn es zur Praxis im Verein passt.
Sinnvoll sind vor allem:
- Vorstand,
- Jugendleitung,
- Trainerinnen, Trainer und Übungsleitende,
- Abteilungsleitungen,
- Ansprechpersonen für Schutz vor Gewalt,
- Jugendliche
- bei Bedarf Eltern und weitere Mitglieder.
Nein.
Eine Ansprechperson koordiniert das Thema und ist erste Kontaktstelle. Die Verantwortung liegt aber beim Verein und insbesondere beim Vorstand.
Bei Verdachtsfällen sollten externe Fachstellen einbezogen werden.
Prävention bedeutet: Der Verein beugt Gewalt und Grenzverletzungen vor.
Intervention bedeutet: Der Verein weiß, was bei einem Verdacht oder Vorfall zu tun ist.
Ein gutes Schutzkonzept braucht beides.