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Qualifizierter Integrationsverein

Mit der Zertifizierung „Qualifizierter Integrationsverein“ (QIV) zeigt ein Verein, dass er gesellschaftlichen Zusammenhalt aktiv lebt, Menschen unabhängig von Herkunft, Religion oder sozialem Status willkommen heißt und sich umfassend mit den Themen Vielfalt, Teilhabe und Integration beschäftigt. Alle am Sportverein beteiligten Personen, egal ob Vereinsverantwortliche, Übungsleitungen oder Sporttreibende, sind hinsichtlich des Themenfeldes sensibilisiert und leben ein offenes Miteinander, welches es der Zielgruppe ermöglicht, Zugang zum organisierten Sport zu finden und ganzheitliche Teilhabe zu erfahren. 
 

Der Weg zum QIV ist in vier Phasen gegliedert, die stetig von Neuem beginnen. Nach einer Bestands- und Bedarfsermittlung innerhalb des Vereins geht es um das Aufzeigen möglicher Kooperationen unter Vorstellung der Angebote des Bundesprogramms IdS, des BSB Freiburg und weiterer Organisationen. Phase drei enthält die Teilnahme der am Sportverein beteiligten Personen an ausgewählten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Anschließend folgt in Phase vier das regelmäßige Überdenken und Weiterentwickeln der Integrationsarbeit. 


Auf dem Weg zum QIV erhält der Verein ein entsprechendes Prädikat, welches für zwei Jahre gültig ist. Die Prädikatsverlängerung erfolgt durch Umsetzung bzw. Teilnahme an unseren Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie durch aktives Weiterentwickeln des Aufgabenkatalogs. 

Kontakt

Benjamin Sutter
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Kontakt

Elena Grüner
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Förderung von Einzelmaßnahmen

Neben dem umfassenden Weg zum QIV gibt es auch die Möglichkeit, eine Einzelmaßnahme umzusetzen und bezuschussen zu lassen. Je nach Art der geplanten Maßnahmen und Kapazitäten des Vereins, stehen verschiedene Antragsverfahren zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie beim Ermitteln der passenden Förderung für Ihren Verein. 

Voraussetzungen und Ablauf

Grundsätzlich kann jede Mitgliedsorganisation eine Einzelmaßnahme einreichen oder „Qualifizierter Integrationsverein“ und über das Bundesprogramm IdS gefördert werden. Zu Beginn steht immer eine intensive Austauschphase zwischen den Vereinsverantwortlichen und den Programmmitarbeitenden des BSB Freiburg. Egal, ob es schon konkret geplante Maßnahmen gibt oder bisher nur Ideen für ein Engagement vorliegen, die Sportvereine werden in allen Phasen der Integrationsarbeit unterstützt. 

Nach einem Infogespräch mit den Programmmitarbeitenden des BSB Freiburg, erfolgt – abhängig von Art der Förderung – eine entsprechende Antragsstellung. Die geplante(n) Maßnahme(n) werden vom Verein unter Beachtung der Förderkriterien und der Kommunikationsstrategie umgesetzt. Am Ende des Jahres erfolgt neben einem Sachbericht die nachweisorientierte Auszahlung. 

Kommunikationsstrategie

Die Leitlinien der Kommunikationsstrategie des BSB Freiburg enthält drei Formen:

  1. Inhaltlich
    Der BSB und seine Mitgliedsorganisationen setzen sich zum Ziel, IdS in den eigenen Verbands- und Vereinsstrukturen (weiter) zu entwickeln
  2. Formal
    Bei Veranstaltungen, Angeboten und öffentlichkeitswirksamen Kampagnen muss die entsprechende Logoleiste eingebunden und der Hinweis bzgl. des BMI als Zuwendungsgeber geleistet werden. Öffentlichkeitswirksame Produkte (z. B. Flyer) müssen im Vorfeld freigegeben werden.
  3. Zeitlich
    Berichte und Artikel zu Veranstaltungen und Projekten müssen dem BSB Freiburg mitgeteilt und zeitnah veröffentlicht werden.

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Sie haben Interesse am Bundesprogramm? Das IdS-Team des BSB Freiburg ist gerne für Sie da!

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