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Beratung und Unterstützung

Der Badische Sportbund Freiburg e. V. unterstützt Sportvereine im Themenfeld Integration durch Sport (IdS) in Form von Beratung und finanziellen Zuschüssen.

Unter anderem beraten wir Sie in allen Phasen Ihrer Projektplanung und -umsetzung, zu interkultureller Vereinsentwicklung und interkultureller Kompetenz sowie über die Zielgruppenerreichung und Ehrenamtsgewinnung. Auch im Bereich der Netzwerkbildung und Kooperationen sowie allen versicherungs- und steuerrechtlichen Fragen im Kontext der integrativen Arbeit sind wir gerne für Sie da. 

In diesem Prozess der interkulturellen Vereinsarbeit unterstützt Sie das BSB-Team von Integration durch Sport gerne.

Kontakt

Benjamin Sutter
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Kontakt

Elena Grüner
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Fördermittel

Gerne werden direkte Vereinsberatungen zum Thema „Integration durch Sport“ vor Ort bei den Sportvereinen angeboten. Es steht eine Anschubfinanzierung mit 10 € je Flüchtling im Monat zur Verfügung. Darüber hinaus geht es darum, die qualifizierte Integration in den Sportvereinen umzusetzen. Das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ übernimmt eine Förderung für finanzielle Mehrausgaben für das integrative Engagement im Sport. Grundsätzlich können alle Sportvereine, die sich Integration zum Ziel gesetzt haben, eine Förderung erhalten.

Den Förderantrag, die Teilnahmebestätigung sowie weitere Informationen finden Sie in der folgenden Downloadbox oder in unserem Download-Center.

Netzwerk

Integration ist eine Querschnittsaufgabe und betrifft daher viele Lebensbereiche, wie etwa Schule, Familie, Freizeit, Arbeit. Um Integrationsarbeit leisten zu können, ist eine enge Zusammenarbeit mit Akteuren aus den verschiedenen Lebenswelten wichtig. Vernetzung von Sportvereinen und -verbänden sowohl untereinander als auch mit städtischen Einrichtungen, Bildungsinstitutionen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Migrantenorganisationen, Helferkreisen, uvm.

Der BSB Freiburg unterstützt Vereine auch bei der Suche nach lokalen Kooperationspartnern.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Präsidium des Badischen Sportbundes Freiburg e.V. hat eine finanzielle Förderung für seine Mitgliedsvereine, welche Asylbewerber in ihr Vereinsangebot integrieren, beschlossen. Diese Unterstützung beträgt pro geflüchteter Person 10 Euro pro Monat. Aus organisatorischen Gründen kann diese Förderung nur halbjährlich (30.06.) oder jährlich (31.12.) abgerechnet werden. Sie wird vorerst für 12 Monate vom BSB Freiburg ausgezahlt. Einzelveranstaltungen können nach persönlicher Absprache mit dem BSB durch einen pauschalen Betrag gefördert werden.
Es ist Sache des Landessportverbandes Baden-Württemberg (LSV) gegenüber der Landesregierung den sich hieraus ergebenden Betrag auf das gesamte Land bezogen geltend zu machen. Über den weiteren Gang des Verfahrens werden wir berichten.

Ja! Der Badische Sportbund Freiburg e.V. (BSB Freiburg) hat in Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) und der ARAG-Sportversicherung eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die Flüchtlinge und Personen im Asylverfahren ohne Vereinsmitgliedschaft bei der Nutzung von Vereinsangeboten versichert. Es besteht Versicherungsschutz in vollem Umfang bei der Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Krankenversicherung für Asylbewerber und Flüchtlinge, wenn sie aktiv an einem Sportangebot eines dem BSB Freiburg angeschlossenen Vereines teilnehmen. Dies gilt auch für Personen als Zuschauer/Begleiter sowie bei der Teilnahme an geselligen und sonstigen Vereinsveranstaltungen. Der Versicherungsschutz besteht auch bei der Ausübung gemeinnütziger Arbeit im Auftrag des Vereins (z.B. Pflege und Wartung des Vereinsgeländes) und als Helfer bei Veranstaltungen. Damit sind Flüchtlinge bei der Sportversicherung im Leistungsumfang völlig gleichgestellt wie andere Vereinsmitglieder mit üblichem Jahresmitgliedschaftsstatuts oder über eine etwaige Absicherung über eine Nichtmitgliederversicherung. Die Vereinsmitglieder unserer Mitgliedsorganisationen sind über die ARAG-Sportversicherung ab dem Zeitpunkt der Mitgliedschaft versichert.

Die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen in gemeinnützigen Vereinen führt nicht dazu, dass die Gemeinnützigkeit der Vereine gefährdet wird, auch wenn die Beitragsfreiheit nicht in der Satzung oder Beitragsordnung geregelt ist. Das haben die Finanzministerien der Länder am 12.11.15 einstimmig festgestellt. Damit sollen den gemeinnützigen Vereinen für deren Engagement für die Flüchtlingsarbeit keine negativen Konsequenzen für die steuerliche Gemeinnützigkeit bereitet werden. Somit ist ab sofort eine (kostenlose) Trainingsmitwirkung bei Einbindung als Mitglied ohne Beitragskonsequenzen möglich!

 

Die Residenzpflicht (räumliche Beschränkung des Aufenthalts) wurde zwar im Januar 2015 gelockert für Asylbewerber und geduldetet Ausländer, aber sie besteht weiterhin für die ersten drei Monate nach Ankunft in Deutschland. Anschließend erlischt diese und die Personen können sich frei im gesamten Bundesgebiet bewegen. Für den Sport bedeutet dies, dass Flüchtlinge dann an Auswärtsspielen, Wettkämpfen und Ausflügen innerhalb Deutschlands problemlos teilnehmen können.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge reisen oft ohne Eltern, d.h. ohne Erziehungsberechtigte nach Deutschland ein. Sie werden vom jeweils zuständigen Jugendarmt in Obhut genommen und bekommen zumeist einen Vormund. Dieser ist dann gesetzlicher Vertreter der jeweiligen Person und unterschriftsbefugt. Der Vormund kann eine Person, ein Verein oder das Jugendamt selbst sein. Im Falle einer notwendigen Zustimmung des Erziehungsberechtigten beispielsweise bei einer Vereinsmitgliedschaft oder bei der Beantragung von Spielerpässen, kann sich der Verein an den benannten und eingesetzten Vormund wenden.


 

Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Eltern Ansprüche auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Allerdings gilt das erst, ab dem Zeitpunkt, wenn die Kinder und Jugendlichen in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt- und Landkreise angekommen sind. Weitere Informationen gibt es unter www.service-bw.de / Bildungs- und Teilhabepaket.
Information zum Bildungs- und Teilhabepaket:
Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit
nutzen können, z.B. Mittagessen in Schule, Nachhilfeunterricht, Lernmaterial, Teilnahme an Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten, Tagesausflüge und Klassenfahrten, Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler. Danach können z.B. auch Mitgliedsbeiträge an Vereine über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert und damit an die Vereine gezahlt werden, nicht jedoch Sportausrüstung.
Unabhängig von der finanziellen Förderung und Unterstützung sollten die Vereine und ihre Führungskräfte versuchen, durch entsprechenden persönlichen Kontakt Interessenten in den Verein jeweils zu integrieren.

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