Das Deutsche Sportabzeichen abnehmen
Sportabzeichen-Prüfer haben die verantwortungsvolle Aufgabe, die Leistungen der Sportabzeichen-Absolventen abzunehmen. Ein gültiger Prüferausweis, der beim Badischen Sportbund Freiburg beantragt werden kann, gilt als Voraussetzung.
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Sportabzeichenprüfer werden

Um die Leistungen für das Deutsche Sportabzeichen abnehmen zu können ist der Besitz eines gültigen Prüferausweises Voraussetzung.
Eine Prüfberechtigung kann für folgende Personen erteilt werden:
- Absolventen, die einen Prüferlehrgang für das Deutsche Sportabzeichen erfolgreich abgeschlossen haben
- Übungsleiter C Breitensport (mit dem Profil Breitensport), Trainer C (mit Profil Leichtathletik, Schwimmen, Radfahren oder Gerätturnen), Kampfrichter (Leichtathletik oder Gerätturnen) mit Vorlage der gültigen Lizenz
- Schwimmmeister, Schwimmmeistergehilfen mit Vorlage mit Vorlage des Ausbildungsnachweises
- Studierte Sportlehrkräfte und Sportwissenschaftler mit Vorlage einerBestätigung des Studium Abschlusses (bei Sportlehrer mindestens 1. Staatsexamen)
- Physiotherapeuten mit Vorlage einer Bestätigung über den Abschluss der Ausbildung zum Physiotherapeuten
Zur Beantragung einer Prüfberechtigung für das Deutsche Sportabzeichen benötigen wir das "Antragsformular Prüferausweis für das Deutsche Sportabzeichen" sowie eine Kopie Ihrer Lizenz bzw. Ihres Qualifikationsnachweises.
Sportabzeichenprüfer müssen mindestens 16 Jahre alt und Mitglied in einem Sportverein sein.
Internetplattform "SpAz"
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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Eine Prüfberechtigung kann für folgende Personen erteilt werden:
- Absolventen, die einen Prüferlehrgang für das Deutsche Sportabzeichen erfolgreich abgeschlossen haben
- Übungsleiter C Breitensport (mit dem Profil Breitensport), Trainer C (mit Profil Leichtathletik, Schwimmen, Radfahren oder Gerätturnen), Kampfrichter (Leichtathletik oder Gerätturnen) mit Vorlage der gültigen Lizenz
- Schwimmmeister, Schwimmmeistergehilfen mit Vorlage mit Vorlage des Ausbildungsnachweises
- Studierte Sportlehrkräfte und Sportwissenschaftler mit Vorlage einer Bestätigung des Studium Abschlusses (bei Sportlehrer mindestens 1. Staatsexamen)
- Physiotherapeuten mit Vorlage einer Bestätigung über den Abschluss der Ausbildung zum Physiotherapeuten
Zur Beantragung einer Prüfberechtigung für das Deutsche Sportabzeichen benötigen wir das "Antragsformular Prüferausweis für das Deutsche Sportabzeichen" sowie eine Kopie Ihrer Lizenz bzw. Ihres Qualifikationsnachweises.
Sportabzeichenprüfer müssen mindestens 16 Jahre alt und Mitglied in einem Sportverein sein.
Die Prüfberechtigung ist vier Jahre gültig.
Nein, die Verlängerung der Prüfberechtigung muss formlos beim Badischen Sportbund Freiburg e.V. beantragt werden.
Nein, Sie erhalten in regelmäßigen Abständen von uns per E-Mail oder Post Informationen mit allen Änderungen und Neuerungen die das Deutsche Sportabzeichen betreffen. Das Erhalten und das Lesen dieser Informationen ist die Grundvoraussetzung für die Verlängerung.
Nein, mit Ihrer Prüfberechtigung Deutsches Sportabzeichen dürfen Sie nur die Sportarten abnehmen, die auf Ihrem Prüferausweis vermerkt sind.
Nein. Hierzu sind nur Sportabzeichenprüfer berechtigt, die eine Weiterbildung des Badischen Behinderten- und Rehasportverbandes e.V. besucht haben und die entsprechende Eintragung auf ihrem Prüferausweis stehen haben.
Unter dsa-in-bw.de finden Sie die Onlineanwendung “SpAz” mit der Sie die Leistungen online eingeben und direkt an den Badischen Sportbund Freiburg e.V. übermitteln können.
(Ihre Anmeldedaten erhalten Sie mit Ausstellung der Prüfberechtigung).
Die Materialien in gedruckter Form erhaten Sie zudem auf der Geschäftsstelle des Badischen Sportbundes Freiburg e.V. oder zum Download auf der Homepage www.deutsches-sportabzeichen.de
Entweder geben Sie die Daten über das Onlineportal "SpAz" (https://dsa-in-bw.de) direkt ein und übermitteln diese online an den Badischen Sportbund Freiburg e.V. oder Sie senden die Prüfkarten per Post an die Geschäftsstelle des Badischen Sportbundes Freiburg e.V.
Datenschutzbestimmungen im Deutschen Sportabzeichen
Seit 25. Mai 2018 sind die in der Datenschutzgrundverordnung enthaltenen Maßnahmen zum Datenschutz verbindlich in den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden. Die damit einhergehenden Pflichten müssen auch in der Sportwelt beachtet werden, weshalb es zu einigen Änderungen und Anpassungen durch den DOSB gekommen ist. Damit die Informationspflichten erfüllt und die Rechte der betroffenen (Prüflinge) von allen Verantwortlichen gewährleistet werden, hat jeder Prüfer darauf zu achten, dass alle Freitextfelder auf der Prüfkarte ausgefüllt sind.
Außerdem befindet sich auf der Rückseite der Prüfkarte folgender Hinweis:
"Die auf der Prüfkarte erfassten personenbezogenen Daten werden für Durchführung und und Verleihung des Deutschen Sportabzeichens verarbeitet. Verantwortlicher ist der jeweilige Veranstalter des Deutschen Sportabzeichens (z.B DOSB, LSB, Kreis-/Stadtsportbund oder Verein). Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Landessportbund oder vom DOSB. Die Hinweise zum Datenschutz können Sie jederzeit im Internet unter www.deutsches-sportabzeichen.de/service/materialien/?Beiblatt=#akkordeon-15332 abrufen. Gerne stellt Ihnen der Verantwortliche diese auch auf Anfrage in Textform (z.B. als E-Mail, Ausdruck) zur Verfügung."
Der Hinweis zum Datenschutz für die Vereine des BSB Freiburg finden Sie am Seitenende bei den Downloads.
Achtung!
Da es für die Prüfung und Verleihung des Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung notwendig ist, zusätzlich zu den demografischen Daten auch Gesundheitsdaten zu erfassen, ist eine Einwiligungserklärung zum Datenschutz auszufüllen. Das Formular finden Sie am Seitende bei den Downloads.