Mitgliederbestandserhebung
Einmal jährlich ist es verpflichtend für alle Mitgliedsvereine die Mitgliedermeldung (Stand: 01. Januar des Jahres) abzugeben. Diese Erhebung gilt als Grundlage zum Einzug der Mitgliedsbeiträge, welche über die Fachverbände eingezogen werden.
Kontakt

Sie haben mehrere Möglichkeiten der Übermittlung Ihrer Mitgliederdaten:
- Tastatur-Eingabe: Das Programm leitet Sie Schritt für Schritt durch die Erfassung. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm. Sie können die Erfassung jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Zur Hilfestellung beim Ausfüllen finden Sie in den Downloads eine detaillierte Anleitung für die Abgabe der Meldung.
- Austauschdatei: Besitzen Sie ein Vereinsverwaltungsprogramm, das eine BSBverNETzt-kompatible Austauschdatei erzeugt (xml oder dat-Format), so laden Sie diese „Austauschdatei“ hoch. Eine Übersicht von Vereinsverwaltungsprogrammen, die diese Funktionalität anbieten, finden Sie in den Downloads.
XML-Generator für Excel-Mitgliederdaten
Es besteht die Möglichkeit, mit Hilfe einer Excel-basierten Eingabehilfe (XML-Generator), in Excel vorliegende Mitgliederdaten über mehrere Zwischenschritte in eine XML-Austauschdatei umzuwandeln und dann ins BSBverNETzt einzulesen. Den XML-Generator finden Sie hier.
Abgabefrist der Bestandserhebung ist der 31. Januar. Vereine die bis zu diesem Zeitpunkt die Meldung nicht durchgeführt haben, unterliegen keinem Versicherungsschutz.
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Häufig gestellte Fragen
In der A-Meldung werden alle aktiven, passiven, Ehren- und sonstige Vereinsmitglieder – auch die Freizeitsportler, gemeldet.
In der B-Meldung sind alle Mitglieder entsprechend ihrer fachlichen Zugehörigkeit zu einem Sportfachverband aufzuschlüsseln. Dies bedeutet, dass alle Vereinsmitglieder, Freizeitsportgruppen, Abteilungen ohne Verbandszugehörigkeit und passive Mitglieder in jedem Fall entsprechend der Interessenlage einem Fachverband zugeordnet werden müssen!
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Bestandserhebung.
Sofern Ihr Verein auch Mitglied in mehreren Sportfachverbänden ist, wird dieses Mitglied in der B-Meldung in den entsprechenden Fachverbänden aufgeführt. Somit kann ein Mitglied in der B-Meldung mehrmals gezählt werden.
Da sich der Versicherungsschutz der ARAG Sportversicherung auf alle Ihre Mitglieder erstreckt, müssen Sie uns alle Mitglieder, auch die passiven melden. Der Versicherungsschutz greift auch beim Besuch einer Vereinsveranstaltung oder z.B. der Mitgliederversammlung, bei denen auch die passiven Mitglieder zugegen sind.
Die Bestandserhebung ist Grundlage für die Meldung an die ARAG Sportversicherung. Sie ist außerdem maßgebend für die Berechnung der Mitgliedsbeiträge und die Berechnung der Höhe der Fördermittel an die Fachverbände.
Ja, das ist möglich. Das genaue Vorgehen finden Sie in der Anleitung zur Bestandsmeldung in den Downloads.