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Das Bundeskinderschutzgesetz (BKischG)

Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) regelt den präventiven und aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es beabsichtigt das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu schützen und ein gesundes Aufwachsen aller jungen Menschen zu ermöglichen. Damit hat es Auswirkungen auf die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit im Sport und somit den Alltag im Sportverein.

Kontakt

Marcel Drayer
Bildungsreferent

Tel. +49761/15246-37 (Mo-Fr)drayer@bsj-freiburg.de

Mehr, als die Frage nach dem erweiterten Führungszeugnis

Das Bundeskinderschutzgesetz regelt viel mehr, als die Frage nach Führungszeugnissen. Trotzdem werden Jugendverbände und Sportvereine als deren Mitglieder in erster Linie im Zusammenhang mit dem Thema Führungszeugnisse konfrontiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wann sich Sportvereine und -verbände von ihren ehrenamtlich Mitarbeitenden das sog. erweiterte Führungszeugnis vorzeigen lassen müssen. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die Prävention sexualisierter Gewalt und die Etablierung von Schutzkonzepten. Hierzu und zum BKischG möchten wir Sie an dieser Stelle und auf den weiteren Seiten beraten und informieren.

Ende Januar 2014 erschien die vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg entworfene KVJS-Arbeitshilfe zum Bundeskinderschutzgesetz mit dem Titel: „Umsetzung des § 72a Abs.3 und 4 SGB VIII – Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse bei neben- und ehrenamtlichen Tätigen“. 

Jugendämter nehmen nun vermehrt Kontakt mit Verbänden und Vereinen auf, um eine Vereinbarung auszuhandeln und abzuschließen. Daher gilt es aufmerksam zu sein und sich einzumischen, sobald das Thema Umsetzung des § 72a im Jugendhilfeausschuss oder in anderen Gremien beraten wird. Dein Verband oder Verein sollte sich frühzeitig mit der eigenen Arbeit auseinandersetzen und überlegen, wie Schutz- und Präventionskonzepte am besten umgesetzt werden können. Das stärkt auch die Position in zukünftigen Verhandlungen.
Um die Vereine, Verbände und Jugendringe bei der Umsetzung zu unterstützen und offene Fragen zu klären, organisierten die Baden-Württembergische Sportjugend im LSV Baden-Württemberg e.V. und der Landesjugendring Baden-Württemberg e.V gemeinsam zwei Fachforen. Im Rahmen dieser Veranstaltungen kamen folgende Fragen auf, die es zu klären galt:

  • Was sind nun die nächsten Schritte für Vereine und Verbände vor Ort?
  • Welche Punkte sollen in einer Vereinbarung enthalten sein?
  • Wer verhandelt überhaupt miteinander und wer unterschreibt die Vereinbarung?
  • Wie ist die Umsetzung konkret zu bewerkstelligen?

Zu diesen Fachforen gibt es eine Dokumentation, welche die Inhalte der Foren sowie weitere Fragen und Antworten klärt.

Die Arbeitshilfe des Deutschen Bundesjugendrings zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche nach dem Bundeskinderschutzgesetz richtet sich an Verantwortliche in der Jugendverbandsarbeit auf lokaler Ebene. Neben Hintergrundinformationen zum Bundeskinderschutzgesetz gibt die Broschüre Orientierung für Gespräche oder Verhandlungen mit Jugendämtern.

  • Wann besteht keine Führungszeugnispflicht?
  • Wie kommen Vereinbarungen mit dem Jugendamt zustande?
  • Was soll in Vereinbarungen stehen?

Auf diese Fragen gibt es hilfreiche Antworten. Beschrieben werden zudem auch Sonderfälle und Anwendungsbeispiele.
Viele der oben aufgeführten Broschüren können - wie auch unsere Broschüren - bestellt werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall direkt Kontakt zu den entsprechenden Organisationen auf. In den meisten Fällen erfolgt eine Bestellung per Mail. 
 

Weitere Informationen zum Kinder- & Jugendschutz im Sport