Inklusion im Sport
Die Förderung von Inklusion im Sport.
Ziel der Inklusion ist es, wie im Positionspapier des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) beschrieben, „die selbstbestimmte, gleichberechtigte und gleichwertige Teilnahme und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen im und durch Sport zu ermöglichen.“
Kontakt
Sport-Inklusionsmanagerin
Mühlstraße 68
76530 Baden-Baden

Zuschüsse auf einen Blick
Antragsteller: | Mitgliedsvereine des Badischen Sportbund Freiburg e. V. |
Antragsfrist: | 30.09.2025 |
Förderfähiger Zeitraum: | 01.01.2025-30.09.2025 |
Verwendungsnachweis: | Einzureichen beim BSB Freiburg bis zum 15.11.2025. Bei Maßnahmen, die erst nach der Abgabefrist für die Verwendungsnachweise stattfinden, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Die Mittelvergabe erfolgt nach Eingang und Prüfung der Verwendungsnachweise. |
Förderfähige Kosten: | - Sachkosten Eine detaillierte Aufschlüsselung entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien. |
Ansprechpartnerin: | Kim Früh Servicestelle "Inklusion" Kim.frueh@bbsbaden.de Telefon: 0721/1808-43 |
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Häufig gestellte Fragen?
Nur Mitgliedsvereine des BSB Freiburg e. V. können eine Förderung erhalten. Mitglieder anderer Sportbünde wenden sich bitte an die dortigen Ansprechpersonen.
Ja, das ist möglich. Beachten Sie jedoch, dass für jede Maßnahme ein gesonderter Antrag einzureichen ist.
Rehabilitationssport- und Funktionssportangebote mit ärztlicher Verordnung oder mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ja, nachdem der Förderantrag beim BSB Freiburg eingereicht wurde, müssen die getätigten Ausgaben durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie mit der vorläufigen Förderzusage vom BSB Freiburg. Der Verwendungsnachweis muss von einem nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Mitglied des Vorstandes unterschrieben werden und dem BSB Freiburg spätestens bis zum 15.11.2025 vollständig vorgelegt werden. Bei Maßnahmen, die erst nach der Abgabefrist für die Verwendungsnachweise stattfinden, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Die Mittelvergabe erfolgt nach Eingang und Prüfung der Verwendungsnachweis.