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Zukünftige Förderung von Reitplätzen

Bei der zukünftigen Herstellung bzw. Sanierung von Reitplatzböden, egal ob in einer Reithalle oder als Außenplatz werden die durch den Sportbund anerkannten Kosten nur noch in der nachfolgend aufgelisteten Form gefördert.

  1. Die Herstellung von Reitplätzen mit synthetischen Stoffen wird grundsätzlich nicht mehr gefördert.
  2. Die Erneuerung der Tretschicht bei Reitplätzen wird ausschließlich nur dann noch gefördert, wenn natürliche Materialien Verwendung finden.
  3. Der Rückbau von Tretschichten mit synthetischen Zuschlagsstoffen wird mit 30% der zuschussfähigen Kosten gefördert, sofern bei der neu einzubauenden Tretschicht ausschließlich natürliche Materialien verwendet werden.


Anfrage der 3 Pferdesportverbände B. W. über die Sportbünde an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Da wir möchten, dass die Vereine ihre synthetisch belasteten Böden früher austauschen, ein Reitplatzboden mit natürlichen Materialien (Holzhackschnitzel u. ä.) früher ausgetauscht werden muss, bitten wir beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg darauf hinzuwirken, dass in diesem Fall die Zweckbindungsfrist von 10 auf 5 Jahre vermindert wird.