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Vereinssport ab 2. November untersagt! - Aktuelle Corona-Verordnung

Die stetig steigenden Infektionszahlen und auch die steigende Zahl von Patienten, die intensivmedizinische Betreuung benötigen, machen weitere Einschränkungen erforderlich, damit sich das Virus nicht weiter unkontrolliert und explosionsartig verbreitet. Der Bund und die Länder haben sich daher auf weitere harte Einschnitte geeinigt.

Der Bund und die Länder haben am 28. Oktober weitreichende Beschlüsse zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus getroffen. Ab 2. November treten bundesweit Einschränkungen in Kraft, die auch den organisierten Sport betreffen.

Unterbunden werden wird der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Geschlossen werden Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. 
Davon ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen können nur noch ohne Zuschauer stattfinden.

Geschlossen werden müssen auch Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Weiter möglich bleibt die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Der Groß- und Einzelhandel sowie Kitas und Schulen bleiben unter strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen geöffnet.

Bitte beachten Sie insbesondere § 1a der aktuellen Corona-Verordnung. 

Aktuelle Corona-Verordnung 2. November 2020

Die Maßnahmen im Überblick