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Mitgliederversammlungen von Vereinen können künftig hybrid (digital) stattfinden

Der Bundestag hat beschlossen, die Abhaltung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen zu erleichtern. Neben Videokonferenzen soll künftig auch die Teilnahme per Chat oder Telefon möglich sein.

Vereine sollen Mitgliederversammlungen künftig generell auch komplett virtuell oder in hybrider Form - also mit einzelnen zugeschalteten Mitgliedern - abhalten dürfen. Alle Teilnehmen haben dabei das volle Stimmrecht. Das hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen.

 

Bisher war dafür eine entsprechende Regelung in der Vereinssatzung die Voraussetzung. Eine Änderung der Satzung, um digitale oder hybride Versammlungen möglich zu machen, soll durch das Gesetz nicht mehr nötig sein.

Vereine haben aber weiter die Möglichkeit, hybride oder rein virtuelle Mitgliederversammlungen in ihren Satzungen auszuschließen. Bisher müssen Mitgliederversammlungen nach Vereinsrecht grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Virtuelle Mitgliederversammlungen sind nur dann möglich, wenn die Satzung des Vereins dies ausdrücklich vorsieht oder alle Mitglieder ausdrücklich zustimmen.

Künftig kann zu einer hybriden Versammlung einberufen werden. Sollte der Wunsch nach komplett virtuellen Versammlungen bestehen, kann darüber dann per Mitgliederbeschluss entschieden werden. Die Teilnahme wäre laut Gesetz "im Wege der elektronischen Kommunikation" möglich, was nach Angaben der Koalitionsfraktionen neben Video auch Chat, Telefon oder Abstimmung per E-Mail einschließt.

Das Gesetz schließt an eine schon in der Corona-Zeit geltende Ausnahmeregelung an. Wegen der voranschreitenden Digitalisierung sei die Regelung auch über die Pandemie hinaus sinnvoll, hatte der Bundesrat argumentiert, von dem die Initiative für das Vorhaben ausging. Wann die Neuregelung in Kraft tritt, ist noch offen. Nach dem Bundestag muss der Bundesrat noch abschließend darüber beraten.