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Mikroplastik in Kunstrasenplätzen

In der Europäischen Union wird derzeit durch mehrere Verfahren ein Verbot von Mikroplastik überprüft. Mit einer Entscheidung ist frühestens 2021 zu rechnen. Dies betrifft auch die Kunstrasenplätze, deren Verfüllung aus Kunststoffgranulaten besteht.

Der DOSB hat hierzu ausführliche Informationen auf seiner Homepage eingestellt: www.dosb.de/mikroplastik

In Baden-Württemberg hat das Ministerium für Jugend, Kultus und Sport angeordnet, dass ab sofort keine Kunstrasenplätze mit einer Verfüllung aus Kunststoffgranulat mehr gefördert werden dürfen. Alternativ dazu werden nur noch Kunstrasenplätze ohne Verfüllung, nur mit Sand verfüllte oder mit Sand und Naturgranulat (z. B. Kork) verfüllte Plätze bezuschusst.

Ansprechpartnerin beim BSB Freiburg:
Beatrix Vogt-Römer, Tel. 0761/15246-26, b.vogt-roemer@bsb-freiburg.de