Kultusministerium stellte neue Finanzmittel für die Soforthilfe Sport zur Verfügung
Der Ministerrat hat am 15. Dezember beschlossen, weitere Mittel zur Umsetzung des Soforthilfeprogramms zur Vermeidung existenzgefährdender Liquiditätsengpässe von Sportvereinen und Sportfachverbänden bereitzustellen. Nunmehr können vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für Nachzahlungen bereits vorliegender und noch zu erwartender Anträge für 2020 bis zu 2,5 Mio. Euro beim Finanzministerium aus der Rücklage für Haushaltsrisíken beantragt werden, für 2021 als erste Tranche 5 Mio. Euro.
Des Weiteren weisen wir auf die seitens des Bundes zur Verfügung stehenden November- und Dezemberhilfen hin. Bei diesen Programmen sind auch Vereine und Einrichtungen antragsberechtigt, die auf Grundlage erlassener Schließungsverordnungen ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Dies trifft beispielsweise auf Vereine zu, die eine Tennishalle betreiben.
Darüber hinaus hat der Ministerrat zur weiteren Liquiditätssicherung von Sportvereinen beschlossen, dass Lizenzzuschüsse, wie bereits im Jahr 2020, für die 2021 von einem Lockdown betroffenen Monate an die Sportvereine auf der Basis der Zahlen aus 2019 unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Übungs- und Trainingsstunden ausgezahlt werden können.