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Informationen zur GEMA und "virtuellen Trainingsangebote"

In den letzten Wochen wurde wiederholt die Frage an uns herangetragen, ob während der behördlich angeordneten Hallenschließungen (aber auch darüber hinaus) Vereinsangebote mit Musiknutzung nicht nur auf der Homepage des Vereins, sondern auch über Youtube und ähnliche Kanäle verbreitet werden können, um den Vereinsmitgliedern eine Trainingsmöglichkeit anzubieten.

Die GEMA hat uns nunmehr Folgendes mitgeteilt:

− Für Inhalte mit Musik Ihrer Sportvereine auf Youtube und anderen Plattformen entstehen keine zusätzlichen Lizenzkosten (andere Rechte wie Persönlichkeitsrechte müssen die Vereine selbstverständlich beachten).
− Sportvereine, die mit uns Einzellizenzverträge für Musiknutzungen in Hallen etc. abgeschlossen haben, müssen für die Schließzeiträume keine Lizenzgebühren bezahlen; die Rückzahlungsanträge werden online erfolgen; über    das Prozedere werden die Sportvereine gesondert informiert.
− Sollten Sportvereine nach Corona das Kursangebot etc. weiterhin über die Social Media Plattformen anbieten wollen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
− Sollten Sportvereine diese Angebote über die eigenen Homepages anbieten wollen, bedarf es einer Lizenzierung nach unserem Tarif VR-OD-10 oder wir erweitern unseren Pauschalvertrag.