Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge wurden angehoben!
Wenn ein Verein nach seiner Gründung gemeinnützig wird oder als aktiver, bestehender Verein gemeinnützig bleibt, hat dies den Vorteil, dass die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren im ideellen Bereich völlig steuerfrei verbucht werden können.
Aber aufgepasst: Man kann Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren für den Vereinsbeitritt nur bis zu einer bestimmten Höhe erheben. Das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht sieht hier eine betragsmäßige Grenze vor. Diese gilt für die Beurteilung, ob ein Verein gemeinnützig wird oder bleiben kann. Auch bei neugegründeten Vereinen gibt es den Freistellungsbescheid nicht, wenn sich nach der Satzung oder aus dem Inhalt des Gründungsprotokolls ersehen lässt, dass die finanziellen Beteiligungen von Mitgliedern über diesen Beträgen liegen. Es kann also bei bestehenden, bislang gemeinnützig anerkannten, Vereinen steuergefährlich werden, wenn festgestellt wird, dass man über diesen Festgrenzen liegt.
Dank an Finanzminister Bayaz
Immer wieder haben sich Spitzenverbände dafür eingesetzt, dass man zur Erhaltung des Gemeinnützigkeits-Status bei Vereinen und Verbänden die bisherigen Höchstgrenzen im Gemeinnützigkeitsrecht nun endlich wieder anpasst bzw. erhöht. BSB-Präsident Gundolf Fleischer war bereits vor Jahren beim damaligen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorstellig geworden. Dieser hatte im Grunde nach die Anhebung der Höchstgrenze von Mitgliedsbeiträgen als notwendig erachtet und in Auftrag gegeben, das Zahlenmaterial zu ermitteln. Eine in Aussicht gestellte positive Entscheidung erfolgte aufgrund zwischenzeitlicher Bundestagswahlen jedoch nicht. Nach zahlreichen erfolglosen Versuchen Dritter wandte sich Gundolf Fleischer an den badenwürttembergischen Finanzminister Danyal Bayaz. In einem Gespräch mit Bayaz in der Sportschule Baden-Baden Steinbach sagte dieser zu, eine Erhöhung der Beitragsobergrenze in der Finanzministerkonferenz zu thematisieren. Mit Erfolg! „Ich bin Herrn Minister Bayaz für dessen Unterstützung auf Bundesebene sehr dankbar, geht es hier doch nicht zuletzt um die Förderung insbesondere von Jugendlichen in Sportvereinen, deren
Sportausübung sehr kostenintensiv ist“, so Fleischer.
Viele Vereine ermöglichen Jugendlichen das Erlernen des Golfspielens zu so günstigen Beiträgen, dass eine Kostendeckung nur über höhere Beiträge der Erwachsenen möglich ist. Otto Leibfritz, Präsident des Baden-Württembergischen Golfverbandes, sowie Vereinsvorsitzende dankten Fleischer „für dessen unermüdlichen Einsatz“. Eine dauerhafte Nichtanhebung der Grenzen wäre für manche Vereine einer Existenzvernichtung gleichgekommen.
So mancher Verein benötigt höhere Mitgliedsbeiträge
Einige Sportvereine, etwa im Golf, sowie aber auch viele aktive Wasser- und auch Luftsportvereine, benötigen relativ hohe Beiträge von ihren Mitgliedern, um die Anlagen technisch zu erhalten, oder auch für den Erwerb von Sportgeräten. Gleichzeitig wäre eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit gleichbedeutend mit der Tatsache, dass keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt werden könnten.
Was ändert sich?
Im März haben sich das Bundesfinanzministerium und die Bundesländer darauf geeinigt, dass mit sofortiger Wirkung die bisherigen Beitragsgrenzen erhöht werden. Als Folge der Initiative von Gundolf Fleischer gilt mit Wirkung bereits für das Vereinsjahr 2024:
• Der bisherige Jahresdurchschnittsbeitrag für die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und auch Mitgliederumlagen wird von bislang 1.023 Euro pro Jahr auf 1.440 Euro erhöht.
• Zudem werden auch die Grenzen für die Erhebung von zusätzlichen Aufnahmegebühren für die im Jahr aufgenommenen Mitglieder angepasst von bisher 1.543 Euro auf 2.200 Euro pro Mitglied.
Prof. Gerhard Geckle