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GEMA & Public Viewing: Wichtige Infos für unsere Vereine zur Fußball-WM

Die Fußball-Weltmeisterschaft steht vor der Tür! Viele unserer Mitgliedsvereine planen gemeinsame Fußballabende oder große Public-Viewing-Events auf dem Vereinsgelände. Sobald Sie Spiele öffentlich zeigen, müssen Sie jedoch die Vorgaben der GEMA beachten. Hier ist der kompakte Überblick, was für Ihren Verein wichtig ist.

Wann gilt eine Übertragung als öffentlich?

Eine Veranstaltung ist fast immer öffentlich, wenn sie über den engen, privaten Familien- und Freundeskreis hinausgeht.

  • Öffentlich: Übertragungen im Vereinsheim, auf dem Sportplatz oder in Hallen, zu denen alle Mitglieder oder externe Gäste Zutritt haben.
  • Nicht öffentlich: Eine rein private Feier im geschlossenen Kreis zu Hause.

 

Die GEMA-Gebührenstruktur

Die Lizenzkosten der GEMA richten sich nach der Art der Veranstaltung und der Größe der Fläche:

  • Fernseher im Vereinsheim (Normalbetrieb): Läuft der Fernseher dauerhaft in Ihrer Vereinsgaststätte, deckt dies meist ein bestehender GEMA-Tarif ab.
  • Sonderveranstaltungen (Public Viewing): Planen Sie ein gezieltes Event zur WM (z. B. mit Eintritt, Großbildleinwand oder zusätzlichem Speisenverkauf), müssen Sie dieses extra anmelden.
  • Berechnungsgrundlage: Die GEMA berechnet die Gebühr nach den Quadratmetern der Veranstaltungsfläche (inklusive der Plätze für Zuschauer) und danach, ob Sie Eintritt verlangen.

 

Wichtige Sonderregelungen (FIFA)

Neben der GEMA müssen Vereine bei großen Turnieren auch die Richtlinien der Rechteinhaber beachten:

  • Lizenzfreie Übertragungen: Kleinere Übertragungen (oft bis zu 300 Zuschauer, ohne Sponsoren und ohne Eintritt) sind bei den Verbänden häufig lizenzfrei.
  • Lizenzpflichtige Großevents: Übersteigt Ihre Veranstaltung diese Grenzen, benötigen Sie zusätzlich eine kommerzielle oder non-kommerzielle Lizenz der FIFA.

Public Viewing-Lizenzen der FIFA zur Fußball-WM  
Die FIFA unterscheidet und vergibt Lizenzen für kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen als auch besondere nicht-kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen. 

Kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltung 
Diese unterliegen Lizenzgebühren und haben kommerziellen Charakter, etwa durch Eintrittsgelder, den Verkauf von Speisen oder durch Sponsoring durch Dritte. Die Lizenzgebühren werden auf Basis der „Zuschauerkapazität“ errechnet. 

 

Besondere nicht-kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltung (ab 5.000 Zuschauer) 
Diese besitzen keinen kommerziellen Charakter, der zum Beispiel durch Eintrittsgelder oder Sponsoring entsteht. Auch für diese Public-Viewing-Veranstaltungen muss eine Lizenz beantragt werden. Sie ist aber kostenlos! 
Um eine Lizenz zu beantragen, wird eine Registrierung auf dem Antragsportal der FIFA benötigt. Bei „kleinen Veranstaltungen“ macht die FIFA eine Ausnahme. Ohne Eintrittsgelder, ohne Sponsoringaktionen und ohne kommerziellen Nutzen wird keine Lizenz für öffentliche Übertragungen verlangt. 


Zum GEMA-Gebührenrechner/Anmeldung

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