GEMA beendet Kulanzregelung
Anträge müssen bis spätestens 10. Juni gestellt werden
Die GEMA hat seit Beginn der Pandemie im März 2020 ihre Kunden freiwillig, unbürokratisch und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt. Die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren wurden für die Zeit der Betriebsschließung ohne Anrechnung von staatlichen Hilfsmaßnahmen gutgeschrieben. Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten beendete die GEMA die bisher geltende Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai. Die GEMA weist darauf hin, dass Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, bis spätestens 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal gestellt werden müssen.