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Corona-Virus: GEMA beschließt Sofortmaßnahmen für Vereine

Entlastung für Sportvereine und Sportverbände!

Auch für Sportvereine und Sportverbände, die mit der GEMA Vereinbarungen (Lizenzierungen) zur Musiknutzung getroffen haben, gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020 folgende Maßnahme:

Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. 

Zudem hat die GEMA bestätigt, dass sie durch den DOSB-Pauschalvertrag (gilt für die BSB-Mitgliedsvereine) abgedeckt Musiknutzungen auch dann als abgegolten ansieht, wenn diese während der Zeit behördlich angeordneter Schließungen nicht unmittelbar in den Sportstätten, sondern "virtuell" erfolgen (z.B. Anleitung durch die Übungsleiter via Internet-Homepage, o.ä.).

Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. 
Den genauen Wortlaut der GEMA-Information finden Sie hier...