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Corona-Verordnung vom 03. April 2022

Regelungen für den Sport aufgehoben!

Mit Auslaufen der auf § 28a Absatz 10 IfSG gestützten Übergangsregelung am 2. April 2022 wurde die grundlegend überarbeitete 12. CoronaVO neu erlassen und, da damit auch die Rechtsgrundlage für die Regelungen der CoronaVO entfällt, eine Verordnung zur Aufhebung der CoronaVO Sport notverkündet.

Mit Inkrafttreten der neuen CoronaVO und der Aufhebung der bisherigen CoronaVO Sport zum 3. April 2022 entfallen ab Sonntag alle bisherigen für die Sportausübung bedeutsamen Maßgaben und Einschränkungen. Insbesondere gibt es künftig keine Zutrittsbeschränkungen mehr für den Zutritt zu Sportanlagen und Sportstätten.   

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).

Die aktuelle CoronaVO finden Sie auf dem Landesportal Baden-Württemberg unter dem Link:  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ 

 

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