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Corona-Verordnung - Sport vom 29. Januar 2022

Regelungen für den Sport sowie für Tanz- und Ballettschulen ab 29. Januar 2022

Mit dem heutigen Inkrafttreten der geänderten Corona-Verordnung ist eine Anpassung der CoronaVO Sport notwendig geworden, die morgen, am 29. Januar 2022, in Kraft treten wird.
Von Bedeutung ist insbesondere, dass der vorübergehend außer Kraft gesetzte Stufenplan wieder gilt. Zur Anwendung kommen somit aktuell die Regelungen der Alarmstufe I (bisher: „Alarmstufe“).

Darüber hinaus möchten wir Sie auf folgende Änderungen in den beiden Verordnungen hinweisen:

  •   Angepasst wurden die Kapazitätsbeschränkung und Obergrenzen bei Veranstaltungen in der Alarmstufe I. Weiterhin ist eine Auslastung von bis zu 50 % der zugelassenen Kapazität gestattet. Neu sind die         
      Obergrenzen
    • von bis zu 1.500 Besucherinnen und Besuchern bei 2G-Veranstaltungen und bis zu 3.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G plus-Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und
    • von bis zu 3.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G-Veranstaltungen und bis zu 6.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G plus-Veranstaltungen im Freien.

Dabei können bei Veranstaltungen mit über 500 Besucherinnen und Besuchern maximal 10 % der Plätze als Stehplätze ausgewiesen werden, im Übrigen sind bei Veranstaltungen dieser Größe Sitzplätze zuzuweisen.

  • Nach § 7 Abs. 1 CoronaVO muss künftig im Hygienekonzept dargestellt werden, wie die Maskenpflicht und die Zutrittskontrollen umgesetzt werden. Wir haben diese Ergänzung in § 4 Abs. 1 CoronaVO Sport übernommen. Auf die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher bei Veranstaltungen kann beispielsweise durch Plakate, Aufsteller oder regelmäßige Durchsagen aufmerksam gemacht werden. Weitere Hinweise zur Umsetzung der Maskenpflicht und der Zutrittskontrollen finden Sie in den FAQ zur CoronaVO (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/).
     
  • Die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis gelten, wurde erneut verlängert. Auch nichtgeimpfte Jugendliche unter 18 Jahren haben damit außerhalb der Schulferien bis auf Weiteres ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen, in denen 3G, 2G oder 2G plus gilt. Mit Blick auf die Faschingsferien wird die Schülerausweisregelung in der Woche des schmotzigen Donnerstag zur Anwendung kommen, nicht jedoch in der Woche beginnend ab dem Rosenmontag. In § 5 Abs. 2a CoronaVO Sport wurde in diesem Zusammenhang klargestellt, dass die Zutrittsregelungen für immunisierte Schülerinnen und Schüler in dieser Woche die allgemeinen Regelungen für immunisierte Personen sind. Das heißt, dass die in der CoronaVO (§ 4 Abs. 1a) genannten Ausnahmen (z. B. Vorliegen einer Auffrischungsimpfung, nicht länger als drei Monate zurückliegenden vollständigen Impfung) gleichermaßen auch für Schülerinnen und Schüler gelten. Nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler jedoch müssen für den Zutritt zu Sportstätten in geschlossenen Räumen in dieser Woche einen Antigen-Testnachweis erbringen.
     
  • Die in § 14 Abs. 1 CoronaVO vorgenommene Präzisierung der Nachweispflicht für ärztlich verordneten Reha-Sport und Sport zu dienstlichen Zwecken wurde in § 5 Abs. 3 CoronaVO Sport übernommen. Im Ergebnis gilt hier in allen Stufen 3G mit Ausnahme der Sportausübung im Freien in der Basisstufe, bei der keine Nachweispflicht besteht. Diese Präzisierung wurde zudem auf den Profi- und Spitzensport übertragen, denn auch hier gilt 3G mit Ausnahme der Sportausübung im Freien in der Basisstufe.  
     
  • Außerdem wurde in § 10 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 CoronaVO der Zutritt zu Sportstätten in geschlossenen Räumen in der Warnstufe sowohl beim Trainings- und Übungsbetrieb als auch bei Veranstaltungen angepasst. Zukünftig müssen nicht immunisierte Personen hierfür lediglich einen Antigen-Testnachweis erbringen. Bisher galt eine PCR-Testnachweispflicht.


zur Kurzübersicht...

Die aktuelle Verordnung finden Sie wie immer auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter dem Link
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/CoronaVO+Sport. 

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