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Corona-Verordnung - Sport vom 13. Januar 2022

Nachdem heute eine geänderte Corona-Verordnung in Kraft getreten ist, wurde auch eine Anpassung der CoronaVO Sport erforderlich, die heute notverkündet wurde und am 13. Januar 2022 in Kraft tritt. 

Auf folgende Änderungen möchten wir Sie gerne hinweisen:

  • Trotz abklingender Delta-Welle ist die Belegung der Intensivstationen weiterhin auf einem insgesamt hohen Niveau. Nach Einschätzung des Expertenrats der Bundesregierung wird die Omikron-Variante zeitnah auch in Deutschland flächendeckend dominant sein. Unabhängig davon, dass Omikron nach ersten Erkenntnissen insgesamt zu milderen Krankheitsverläufen führen könnte, ist nach fachlicher Einschätzung bei den zu erwartenden sehr hohen Inzidenzwerten mit einer starken Belastung und regional auch mit einer Überlastung der Kliniken zu rechnen. Daher findet die Alarmstufe II, unabhängig von der Höhe der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz beziehungsweise der landesweiten Auslastung der Intensivbetten bis einschließlich 1. Februar 2022 Anwendung (§ 1 Absatz 1 Satz 2 CoronaVO).
     
  • Aus Gründen der Rechtsklarheit wurde in § 3 CoronaVO die FFP2-Maskenpflicht für über 18-Jährige in geschlossenen Räumen in der Warn- und den Alarmstufen von einer Soll-Regelung in eine Muss-Regelung mit klar formulierten Ausnahmetatbeständen überführt. Auch die CoronaVO Sport wurde in § 3 Absatz 1 entsprechend geändert. Selbstverständlich besteht während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen weiterhin keine Maskenpflicht.

Darüber hinaus verlängert die Landesregierung die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis gelten, über den 1. Februar hinaus. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G plus gilt. Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.


zur Kurzübersicht...

Die aktuelle Verordnung finden Sie wie immer auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter dem Link
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/CoronaVO+Sport.