Beantragung Kooperation Schule-Verein; Kindergarten-Verein 2023/24 - Vorsicht Frist!

Die Antragsstellung für Kooperationsmaßnahmen zwischen Schulen und Vereinen bzw. Kindergarten und Vereinen kann noch bis zum 15. Mai 2023 erfolgen.
Die Antragsstellung erfolgt nur noch online über das Internetportal BSBverNETzt, eine Einreichung des unterzeichneten Papierdokuments ist nicht mehr notwendig!
Das von beiden Partnern unterzeichnete Papierdokument wird erst bei der Abrechnung (Kurzbericht) der Kooperationsmaßnahme nachdem Schuljahr für die Auszahlung des bewilligten Zuschusses gebraucht.
Vor den Sommerferien werden alle antragsstellenden Vereine und Schulen über die Bewilligung bzw. Ablehnung ihres Kooperationsantrages schriftlich informiert.
Die Abrechnungen für die Kooperationsmaßnahmen aus dem Schuljahr 2022/2023 können ab 1. Juli 2023 über das Internetportal durchgeführt werden. Hier benötigen wir zur Auszahlung des bewilligten Zuschusses auch das von beiden Partnern unterzeichnete Papierdokument.
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