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Änderung der Corona-Verordnung ab 16. September 2021

am 16. September 2021 tritt die überarbeitete Corona-Verordnung der Landesregierung und die ebenfalls überarbeitete Fassung der Corona-Verordnung Sport in Kraft. Bereits mit der Corona-Verordnung vom 14. August 2021 wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet und das Schutzkonzept zur Bekämpfung der Corona-Pandemie neu ausgerichtet. An dieser Neuausrichtung knüpfen nun die überarbeiteten Corona-Verordnungen an und reagieren somit auf die aktuelle Infektionslage, in der eine steigende Anzahl an Neuinfektionen und insbesondere eine erhöhte Anzahl von COVID-Patienten auf Intensivstationen zu verzeichnen ist.

Es wird nun ein dreistufiges System mit Basis-, Warn- und Alarmstufe eingeführt. Die Auslastung der Krankenhäuser und Universitätskliniken wird anhand der zur Verfügung stehenden Kapazitäten an Intensivbetten abgebildet. Daraus leiten sich entsprechende Regelungen für die jeweiligen Stufen ab.

Die maßgeblichen Regelungen für den Sport
Die Neufassung der Corona-Verordnung Sport verweist im Wesentlichen auf die Regelungen der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung. Daneben wurden lediglich Klarstellungen vorgenommen und redaktionelle Änderungen eingearbeitet.

Zur aktuellen Corona-Verordnung