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Abmilderung der Energiekosten

Als Auswirkung des Angriffskriegs des russischen Präsidenten Putin auf die Ukraine stellen uns die stark gestiegenen Energiekosten vor enorme Herausforderungen. Dies betrifft nicht nur jeden Einzelnen von uns im privaten Bereich, sondern auch einen Großteil der Sportvereine und -verbände.

 

Der Bund spannt einen wirtschaftlichen Abwehrschirm mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro auf. Nachdem der Deutsche Bundestag das entsprechende Gesetz zum wirtschaftlichen Stabilisationsfonds beschlossen hat, stimmte in der letzten Woche auch der Bundesrat zu. 

Wichtig für uns als Sportorganisation ist, dass nach mehreren Interventionen auch unsere Sportvereine sowohl von der Gas- als auch von der Strompreisbremse erfasst sind. Stand heute wird die Gaspreisbremse zum 01.03.2023 eingeführt, wobei eine Rückwirkung auf den 01.02.2023 angestrebt wird. Bezüglich der Strompreisbremse soll diese vom 01.01.2023 an gelten.

„Nachdem wir in den letzten Wochen vielfach auf Landes- und Bundesregierung eingewirkt haben, ist dies ein deutliches Signal auch an unsere hauptsächlich ehrenamtlich geführten Vereine. Ich hoffe, dass die Ausgestaltung dieser Preisbremse unsere Vereine auch wirklich entlasten wird“, so BSB-Präsident Gundolf Fleischer.