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Abmahnung wegen Google Maps auf der Website und wie man sich schützen kann

Ein Sportverein aus Sachsen hatte seine Website neu gestaltet und auch eine Karte von Google Maps verlinkt, damit das Vereinsgelände besser gefunden werden konnte. Mit Erfolg, denn die Zugriffe stiegen sprunghaft an.

 

Leider wurde dabei der Datenschutz verletzt: Der Verein erhielt eine Abmahnung. Ein Besucher der Website hatte ein Anwaltsbüro beauftragt, 450 Euro Schadensersatz für den Verstoß zu fordern und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die Anwälte warfen dem Verein eine Verletzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor, da mit der Verlinkung zu Google Maps und den hinterlegten Google Fonts die IP-Adresse des Besuchers an Google in die USA gesendet wurde.

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