Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) Die VBG ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Ihr im Sozialgesetzbuch erteilter Auftrag ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Sicherstellung der Ersten Hilfe. Dazu gehört auch die Ausbildung von Personen, die in den Mitgliedsunternehmen mit diesen Aufgaben betreut sind. Im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit ist die VBG zuständig für die Wiederherstellung der Gesundheit und der Fähigkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft sowie für finanzielle Entschädigungen. Diesen umfassenden Schutz bietet die VBG knapp 540.000 Mitgliedsunternehmen mit rd. 6,6 Millionen versicherten Arbeitnehmern. Die VBG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung, in der Arbeitgeber und Versicherte vertreten sind. In den Sozialwahlen, die in Deutschland alle sechs Jahre stattfinden, wird eine paritätisch besetzte Vertreterversammlung gewählt. Die Vertreterversammlung (Legislativorgan) beruft einen Vorstand (Exekutivorgan), der mit je sechs Vertretern der Arbeitgeber- und Versichertenseite besetzt ist. Die Geschäftsführung ist für die laufenden Verwaltungsgeschäfte verantwortlich. Bei der VBG sind Unternehmen aus über 100 Branchen versichert. Dazu gehören Banken, Versicherungen, Zeitarbeitsunternehmen, Ingenieur- und Architekturbüros, Rechtsanwaltskanzleien, andere freie Berufe, Kirchen und Sportvereine. Die VBG ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Ihr im Sozialgesetzbuch erteilter Auftrag ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Sicherstellung der Ersten Hilfe. Dazu gehört auch die Ausbildung von Personen, die in den Mitgliedsunternehmen mit diesen Aufgaben betreut sind. Im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit ist die VBG zuständig für die Wiederherstellung der Gesundheit und der Fähigkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft sowie für finanzielle Entschädigungen.
 Flyer VBG
 VBG
 VBG Pressemitteilung Unfallversicherung für das Ehrenamt
 Mitteilung an Vereine und Verbände VBG Unfallversicherung für das Ehrenamt
 VBG Broschüre
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