Der Badische Sportbund Freiburg e.V. gewährt seinen Mitgliedsvereinen einen Zuschuss für Ihre Übungsleiter/Trainer. Diese Förderung dient der Beschäftigung von Übungsleitern durch die Vereine und kommt somit direkt dem Sportbetrieb der Vereine zugute. Dieser Zuschuss kann nur nach Abschluss der staatlich anerkannten Prüfung für die 1. bzw. 2. Lizenzstufe gewährt werden. Die Abrechung der Übungsleiter/Trainer erfolgt jährlich für das laufende Kalenderjahr. Abrechnungstermin ist jedes Jahr der 15. November. Abrechnungen, welche nach Fertigstellung des Jahresabschlusses eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden. Weitere Informationen zur der Übungsleiterförderung erhalten Sie in unserem Abrechnungsformular und den dazugehörigen Richtlinien. Grundsätzlich erfolgen Überweisungen an unsere Mitgliedsvereine nur auf das in der Bestandserhebung angegebene Vereinskonto. Leider kommen in jedem Jahr Überweisungen zurück, weil sich die Bankverbindung geändert hat. Vereine sollten daher in eigenem Interesse die Kontoverbindung in der Bestandserhebung kontrollieren.
Wichtig bei der Antragsstellung ist die Gültigkeit der Lizenzen für das jeweilige laufende Kalenderjahr. Lizenzverlängerungen müssem mit der Antragsstellung vorgelegt werden.
Für Fragen zum Verfahren können Sie sich gerne an den zuständigen Referatsleiter wenden.
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