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Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)

Für die Sportvereine bzw. den organisierten Sport ist die VBG die zuständige Unfallversicherungsträgerin. Regionale Ansprechpersonen für Sportvereine und Sportverbände in Baden-Württemberg erreichen Sie in der Bezirksverwaltung der VBG in Ludwigsburg.

Kontakt

Marietta Krewer
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Tel. +49 761 15246-20m.krewer@bsb-freiburg.de

Jeder Sportverein und Sportverband muss sich als Unternehmen bei der VBG anmelden. Werden Personen beschäftigt (z.B. Trainer/Trainerin, bezahlte Sportler/Sportlerinnen, Leitung Geschäftsstelle, Reinigungskräfte etc.), hat der Verein einen Beitrag an die VBG zu leisten. Dies gilt auch für Ein-Euro-Jobbende, Minijobbende und Freiwilligendienstleistende.
Auch für andere Personengruppen wie beispielsweise Helfende bei Vereinsfesten oder bei vereinseigenen Baumaßnahmen kann Versicherungsschutz vorliegen. Dies ist jedoch abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen immer im Einzelfall zu klären.
In der VBG berücksichtig sind auch Personen, die sich für den Verein engagieren, sei es als Übungsleiter/Übungsleiterin oder Trainer/Trainerin (mit und ohne Lizenz). Für diese nebenberuflich Tätigen mit steuerfreien Einnahmen bis 2.400 Euro, entrichtet der Badische Sportbund Freiburg pauschal den Beitrag an die VBG (Rahmenvertrag).

Seit dem 01.01.2017 hat der Badische Sportbund Freiburg über den bestehenden Sportversicherungsvertrag mit der ARAG hinaus für die ehrenamtlich in Sportvereinen und Sportverbänden Engagierten die sog. Ehrenamtsversicherung mit der VBG abgeschlossen. Mit dieser Versicherung sind alle Ehrenamtlichen, die ein laut Satzung vorgesehenes Wahlamt übernehmen und alle von einem Vereinsorgan beauftragten Personen abgesichert, die im Verein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen. Auch hier übernimmt der Badische Sportbund Freiburg die fälligen Beiträge an die VBG.
Die Vereine und Sportfachverbände profitieren somit von einer Mitgliedschaft im Badischen Sportbund Freiburg.
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle während der Arbeit/Tätigkeit, den Weg von und zur Arbeit/Tätigkeit sowie die Folgen von Berufskrankheiten. Die Leistungen der VBG umfassen etwaige Heilbehandlungskosten (Arztkosten, stationäre Kosten, Hilfsmittel etc.) und ggf. Geldleistungen.

Weitere Informationen zur VBG und zum Versicherungsschutz finden Sie in den Informationen in unserem Download-Bereich sowie auf der Website der VBG. Besonders weisen wir auf die gerade aktualisierte Broschüre „Sportvereine bei der VBG“ hin.