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Kooperation Schule-Verein

Das Förderprogramm "Kooperation Schule-Verein" geht mit dem Schuljahr 2023/2024 in sein 37. Jahr. Seit dem Jahr 1987 sind seitdem einige intensive Partnerschaften zwischen Schulverwaltung und den Sportorganisationen entstanden.

Aktuell werden ungefähr 1.200 Anträge beim Badischen Sportbund Freiburg gestellt, an denen fast alle Schularten und Sportarten beteiligt sind.
Hier können Schülerinnen und Schüler vielseitige Bewegungserfahrungen machen und ihre sportlichen Talente weiterentwickeln.

Ziel dieser Förderung ist es, Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern und sie zu lebenslangem Sporttreiben zu motivieren.
 

Kontakt

Sascha Meier
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Tel. +49 761 15246-17s.meier@bsb-freiburg.de

Schuljahr 2023/2024

Im Schuljahr 2023/2024 liegt die Förderhöhe pro bewilligter Kooperationsmaßnahme auf einheiltlich 500,-- Euro bzw. bei "halben" Kooperationsmaßnahmen (20-29 Stunden) auf 250,-- Euro.

Die bislang bestehenden Unterschiede in der Zuschusshöhe für Kooperationsmaßnahmen mit Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) oder in jüngerer Zeit für Schwimmkooperationen werden damit aufgehoben. Damit folgen die Sportbünde auch dem Ruf nach Vereinfachung, was vielen Vereinen sehr wichtig ist.  

Entsprechend der mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (MKJS) Baden-Württemberg verabschiedeten Richtlinien sollen bevorzugt Kooperationsmaßnahmen mit Schulen gefördert werden, welche ein ganztägiges Betreuungsangebot anbieten. Zudem sollen Grundschulen, die ein Profil mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt besitzen bzw. Schulen mit besonderem Förderbedarf im Sport vorrangig Berücksichtigung finden.

Die nächste Antragsstellung ist in dem Zeitraum vom 15. März bis 15. Mai 2024 für das folgende Schuljahr 2024/2025

Die Antragsstellung erfolgt nur noch online, eine Einreichung des unterzeichneten Papierdokuments ist nicht mehr notwendig! 
Das von beiden Partnern unterzeichnete Papierdokument wird erst bei der Abrechnung (Kurzbericht) der Kooperationsmaßnahme für die Auszahlung des bewilligten Zuschusses gebraucht. 


Vor den Sommerferien werden alle antragsstellenden Vereine und Schulen über die Bewilligung bzw. Ablehnung ihres Kooperationsantrages schriftlich informiert.  

Häufig gestellte Fragen