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DOSB-Lizenzen

Förderung von lizenzierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern beziehungsweise Trainerinnen und Trainern, Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanagern sowie von Jugendleiterinnen und Jugendleitern.
Sportvereine sollen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Beschäftigung von Personen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes sind, im Wege der Festbetragsfinanzierung Zuschüsse erhalten.

 

Kontakt - Zuschuss

Sascha Meier
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Tel. +49 761 15246-17s.meier@bsb-freiburg.de

Kontakt - Lizenzverlängerungen

Anja Haepp
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

Tel. +49 761 15246-32a.haepp@bsb-freiburg.de

Erhöhung der Finanzmittel und Erweiterung des Förderbereichs

Mit dem Solidarpakt III, in dem für die Sportförderung der Jahre 2017-2021 insgesamt 87,5 Millionen Euro mehr als im Solidarpakt II vorgesehen sind, gelten nun neue Richtlinien für die Bezuschussung der Sportvereine.
Eine der Neuerungen ist die Erhöhung der Stundensätze für die Bezuschussung von nebenberuflichen Übungsleitern/Trainern auf 2,50 Euro für Übungsleiter und Trainer aller Lizenzstufen.

Zusätzlich können Sportvereine nicht nur Fördermittel für Übungsleiter und Trainer, sondern erstmals auch für Vereinsmanager und Jugendleiter beantragen. Die Förderung für Vereinsmanager und Jugendleiter wird nicht pro Stunde berechnet, sondern beträgt jährlich pauschal 400,00 Euro.

Alle weiteren Kriterien zur Förderung der Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter finden Sie in den Richtlinien im Bereich Download. 

Förderbereiche

Übungsleiter
Der staatliche Beschäftigungskostenzuschuss an die Vereine kann nur für anerkannte nebenberufliche Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen mit im Abrechnungsjahr gültiger DOSB Lizenz gewährt werden. Es werden 2,50 € pro Stunde bezuschusst. Pro Lizenzinhaber/in kann ein Verein für maximal 200 Stunden einen Zuschuss erhalten (Höchstbetrag 500 €); dies gilt auch, wenn eine Person mehrere abrechnungsfähige Lizenzen besitzt. Weiterhin gilt, dass eine Person – unabhängig von der Art ihrer sportpraktischen Lizenz(en) - nicht mehr als in drei Mitgliedsvereinen abgerechnet werden kann. Allerdings kann jeder der drei Mitgliedsvereine den Höchstsatz von 200 Stunden beantragen.

Jugendleiter
Für die Tätigkeit von Personen im Bereich der Jugendarbeit, die eine gültige DOSB-Jugendleiter-Lizenz haben, kann für jeden Lizenzinhaber ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 400 € pro Kalenderjahr gewährt werden. Dabei gilt, dass ein Lizenzinhaber nur bei einem Verein abgerechnet werden darf. Der/die Lizenzinhaber/in muss entweder gewählte/r Jugendleiter/in im abrechnenden Verein sein oder der Vereinsvorstand bestätigt, dass der Lizenzinhaber nachweislich eine vom Vereinsvorstand/Jugendvorstand beauftragte Tätigkeit (z.B. Organisation Jugendfreizeiten, internationaler Jugendaustausch o.a.) erbracht hat.

Vereinsmanager
Für die nebenberufliche Tätigkeit von Personen im Bereich der Vereinsführung, die eine gültige DOSB-Vereinsmanager-Lizenz (C oder B) haben, kann für jeden Lizenzinhaber ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 400 € pro Kalenderjahr gewährt werden. Dabei gilt, dass ein Lizenzinhaber nur bei einem Verein abgerechnet werden darf.
Der/die Lizenzinhaber/in muss entweder ein Wahlamt im abrechnenden Verein ausüben oder der Vereinsvorstand bestätigt, dass der Lizenzinhaber nachweislich eine vom Vereinsvorstand beauftragte Tätigkeit im entsprechenden Kalenderjahr erbracht hat (z.B. Organisation Vereinsjubiläum, Mitgliederverwaltung, Buchhaltung, Redaktion Vereinszeitschrift, Betreuung Homepage u.ä.).

Abrechnungsverfahren

BSB-Vereine können in der Zeit vom 20. November 2023 bis 31. Januar 2024 die Zuschüsse ausschließlich online über das Internetportal BSBverNETzt beantragen.

Alle Vereine, denen DOSB-Lizenzinhaber zugeordnet sind, erhalten ab Mitte November direkte Informationen/Anleitung für die Zuschussabrechnung 2023.
Neu hinzugekommene Lizenzinhaber müssen spätestens bis zur Abgabe der Online-Abrechnung über das Internetportal BSBverNETzt hinzugefügt werden.

Was kann der Verein bereits jetzt vorbereiten?

  • prüfen, ob alle im Verein tätigen Lizenzinhaber ihrem Verein zugeordnet sind
  • prüfen, ob die Lizenzen über den 31.12.2022 hinaus gültig sind

Sowohl die Zuordnung zu Ihrem Verein als auch die Gültigkeit der Lizenzen können Sie jederzeit im BSBverNETzt abrufen.
Bitte reichen Sie Lizenzverlängerungen möglichst umgehend bei uns ein, nur so sind eine Bezuschussung und eine zeitnahe Auszahlung des Zuschusses möglich.
Zur Lizenzverlängerung benötigen wir einen Fortbildungsnachweis im erforderlichen Umfang oder die bereits verlängerte Lizenz.

Nach dem 31. Januar 2024 eingereichte Lizenzen/Unterlagen bzw. Abrechnungen können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Lizenzgültigkeit und Auszahlung

Im Voraus besitzen die Vereine die Möglichkeit die zugeordneten Lizenzen ihrer Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter mit allen Daten (Gültigkeit, Lizenznummer etc.) über das Online-Portal BSBverNETzt abzurufen.

Änderungen der Gültigkeiten der Lizenzen und der Anschriften können nur durch den Badischen Sportbund Freiburg e.V. vorgenommen werden. Des Weiteren können die Vereine eine Auszahlungsliste ihrer abgerechneten Personen herunterladen.

Grundsätzlich erfolgen Überweisungen an Mitgliedsvereine nur auf das angegebene Vereinskonto.
Leider können in jedem Jahr Überweisungen nicht direkt angewiesen werden, weil sich die Bankverbindung geändert hat. Wir bitten deshalb Änderungen der Bankverbindungen unverzüglich uns mitzuteilen.

Häufig gestellte Fragen